Top-up für Biotope und Schutzgebiete (A)

Zielsetzung

Ein „Top-up“ für Biotope ist eine Zusatzzahlung für Flächen unter Biodiversitäts-Vertrag, die sich in einem solch guten ökologischen Zustand befinden, dass sie als Biotope klassifiziert sind (nach dem Biotopkadaster, geoportail.lu). Diese Zusatzzahlung fällt höher aus, je besser der Erhaltungszustand des Biotops.

Ein zusätzliches Top-up wird in dieser Verordnung ausbezahlt und bezieht sich auf Flächen die sich in einem nationalen Naturschutzgebiet (zone protégée d’intérêt national „ZPIN“) oder einem Natura 2000 Gebiet (zone protégée d’intérêt communautaire „ZPIC“) befinden. Je höher die Schutzkriterien (typischerweise in ZPINs), desto höher das Top-up.

Förderfähigkeit

  • Alle Flächen, die an einem Biodiversitätsprogramm beteiligt sind (außer H_0 und WS_6) und die ein oder mehrere Biotope oder Habitate eines bestimmten Typs beherbergen

   und/oder

  • alle Flächen, die ganz oder teilweise in einem Schutzgebiet von gemeinschaftlichem Interesse (Natura 2000-Gebiet, ZPIC) oder einem Schutzgebiet von nationalem Interesse (ZPIN) liegen.

Varianten

Top-up A_1 Präsenz von Biotopen und Habitate

Bewertung „A“ oder „B“, je nach Erhaltungsgrad. Dies gilt für Flächen, die von Biotopen der Typen 4030, 5130, 6210, 6230, 6410, 6430, 6510, 7140, BK07, BK04, BK05, BK10 und BK11 bedeckt sind, wie sie im Biotopkataster abgegrenzt sind.

A_1.1: Bewertung „A“ der vorhandenen Biotope oder Habitate.

A_1.2: Bewertung „B“ der vorhandenen Biotope oder Habitate.

Top-up A_2 Schutzgebiet

Lage der Fläche in einem Natura2000-Schutzgebiet (ZPIC) oder nationalem Schutzgebiet (ZPIN). Wenn sich eine Fläche gleichzeitig in einem ZPIN und einem ZPIC befindet, wird der höchste Top-up angewendet.

 A_2.1 Schutzstatus ZPIN (Zone protégée d‘intérêt national)

 A_2.2 Schutzstatus ZPIC (Zone protégée d‘intérêt communautaire)

Top-ups ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Top-up Biotop A-Qualität A_1.1 A €/ha 100 €
Top-up Biotop B-Qualität A_1.2 A €/ha 50 €
Top-up nationales Naturschutzgebiet A_2.1 A €/ha 50 €
Top-up europäisches Naturschutzgebiet A_2.2 A €/ha 25 €

* Die Höhe der Zuschüsse wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Diese werden erst nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Großherzoglichen Verordnung endgültig sein.

Kontaktpersonen

Die neuen Biodiversitätsverträge werden frühestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, wenn Sie an diesen Verträgen interessiert sind, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Beratungsstationen für allgemeinere Informationen.

Dr Philip BIRGET ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Ben GEIB CONVIS 691 268 108 ben.geib@convis.lu
Marc THIEL SIAS 34 94 10 26 biologeschstatioun@sias.lu
Mikis BASTIAN Natur-& Geopark Mëllerdall 26 87 82 91 31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick THOMMES Naturpark Öewersauer 89 93 31 217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Mireille SCHANCK Naturpark Our 90 81 88 634 mireille.schanck@naturpark-our.lu
Fanny SCHAUL SICONA 26 30 36 37 fanny.schaul@sicona.lu
Linda TAGLIERO SICONA 26 30 36 74 linda.tagliero@sicona.lu
Michel DIEDERICH SICONA 26 30 36 46 michel.diederich@sicona.lu
Max HETTO LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz COLBUS LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu

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