Infrastrukturen für extensive Bewirtschaftung (INF)

Durch die Biodiversitätsverordnung werden auch Infrastrukturen (daher das Kürzel „INF“) finanziert, die eine extensive Weidehaltung ermöglichen. Bezuschusst werden Unterstände, Zäune und Übergänge. Biodiversitätsverträge für Infrastrukturen werden obligatorisch zusammen mit flächigen Verträgen auf extensiven Weiden angewendet, deren Laufzeit 7 Jahre beträgt. Für Unterstände und Brücken müssen vom Antragsstellenden parallel die nötigen Genehmigungen angefragt werden.

INF_1 Unterstand auf extensiven Weiden

Förderfähigkeit

  • Extensive Weideflächen mit Biodiversitätsverträgen aus den Programmen SW_2, SW_3 und NSW
  • Beweidete Fläche mindestens 5 ha
  • Maximal ein Unterstand pro beweidete Parzelle
  • Insgesamt mindestens 10 ha Fläche unter Biodiversitätsvertrag, pro 10 ha jeweils ein Unterstand förderfähig
  • Vor Baubeginn muss ein Nutzungsnachweis (Pachtvertrag, Eigentumsnachweis) sowie ein von der ANF genehmigter Kostenvoranschlag vorliegen
  • Vertragslaufzeit von 7 Jahren auf Gesamtfläche von mindestens 10 ha, inklusive der beweideten Fläche mit Unterstand
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags, Rückzahlung des Restwerts anteilig zur abgelaufenen Vertragsdauer

Variante INF_1.1- Größe S. Für zusammenhängende Flächen zwischen 5 ha und 10 ha. Ein Unterstand zwischen 50-99 m2.

Variante INF_1.2- Größe L. Für zusammenhängende Flächen über 10 ha. Ein Unterstand zwischen 100-120 m2.

Besondere Bedingungen

  • Der Unterstand selbst muss auf einer befestigten Plattform errichtet werden.
  • Der Dachstuhl, die Stützpfosten sowie die Verkleidung des Unterstandes müssen aus unbehandeltem Holz gefertigt sein.
  • Das Holz wird in seinem natürlichen Zustand verarbeitet, d. h. es ist weder gehobelt noch behandelt, noch nachbehandelt.
  • Die Verkleidung wird vertikal angebracht.
  • Es müssen langlebige Holzarten wie Eiche, Douglasie oder Lärche verwendet werden.
  • Der Standort des Unterstandes wird in Absprache mit der ANF festgelegt.
  • Das Design des Unterstandes soll an die gewählte Weidetierart und -rasse angepasst werden.
  • Jeder Unterstand wird mit mindestens 4 Nistkästen ausgestattet, jeweils ein Nistkasten für den Steinkauz oder die Schleiereule, ein Nistkasten für Schwalben (im Inneren der Unterkunft) und zwei Nistkästen entweder für Sperlinge, Meisen oder Fledermäuse. Letztere werden in einer Höhe von mindestens 2 m an der Außenseite des Unterstands angebracht.
  • Bei Fehlen von schattenspendenden Hecken und Bäumen auf der Fläche, ist die Anpflanzung von 6 Obstbäumen auf dieser Fläche obligatorisch (siehe Programm C_5 für eine Finanzierung dieser Maßnahme).
  • Vor dem Unterstand muss sich ein befestigter Hof aus wasserdurchlässigem Schotter befinden, der mit einem stabilen Fanggatter umzäunt ist, damit die Herde hier bei Bedarf eingepfercht werden kann.
  • Für Unterstände der Größe „L“ auf Weideflächen im Programm NSW, die im Winter beweidet werden, ist zusätzlich die Errichtung einer Futterraufe erforderlich.

Wichtiger Hinweis

  • Zahlung nach Abnahme des Unterstands durch die ANF, gegen Vorlage von Rechnungen, deren Gesamtbetrag nicht die maximal erstattungsfähigen Kosten übersteigen darf.
  • Wie für alle Bauten in der Grünzone sind im Rahmen dieses Programms auch Genehmigungen von verschiedenen öffentlichen Verwaltungen erforderlich:
    • 1. Naturschutzgenehmigung der ANF
    • 2. Genehmigung der Gemeindeverwaltung (je nach Gemeinde)
    • 3. Wasserschutzgenehmigung der AGE (Administration de la gestion de l’eau) in Wasserschutzgebieten oder Überschwemmungszonen
    • 4. Genehmigung er INPA (Institut national pour le patrimoine architectural) in einer „Zone d’observation archéologique“ (siehe auch geoportail.lu)
  • Erst nach Bewilligung aller Genehmigungen darf mit dem Bau begonnen werden.

INF_2 Zäune für extensive Beweidung

Förderfähigkeit

  • Umzäunung extensiver Weideflächen mit Biodiversitätsverträgen und Schutzzaun vor Beweidung (z. B. Bachlauf) mit Ausnahme des Programms H_0.
  • Insgesamt mindestens 10 ha Fläche unter Biodiversitätsvertrag.
  • Es gilt eine Vertragslaufzeit von 7 Jahren auf der Fläche, auf der der Zaun errichtet wurde.
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags, Rückzahlung des Restwerts anteilig zur abgelaufenen Vertragsdauer.

Besondere Bedingungen

  • Stabile Pfähle aus Metall oder unbehandeltem Holz
  • Abstand zwischen den Pfählen: max. 3,5 m
  • Art des Drahts abhängig von Art und Rasse der Weidetiere
  • Auszahlung nach Abnahme durch die ANF

Variante INF_2.1: Stacheldrahtzaun oder glatter Draht (je nach Standort): entlang von Wasserläufen keinen Stacheldrahtzaun installieren, auf anderen Standorten mindestens vierreihigen Zaun nutzen.

Variante INF_2.2: Zaun aus Maschendraht oder festem Holz; bei Maschendraht unten im Zaun alle 50 m ein 20 cm × 20 cm großes Loch hineinschneiden, um Kleinsäugern den Durchgang zu ermöglichen.

INF_3 Bau eines Übergangs für Vieh über Bach- und Flusslauf

Förderfähigkeit

  • Bau einer Brücke über einen Wasserlauf, der zwei gemeinsam beweidete Flächen trennt
  • Abschluss eines Biodiversitätsvertrags über 7 Jahre für Flächen beidseitig der Brücke (Programm SW_2, SW_3 oder NSW)

Besondere Bedingungen

  • Solides Fundament aus Stein, Beton oder Metall
  • Breite der Brücke zwischen 3 und 4 m
  • Brückenboden aus Holz
  • Obligatorischer Bau eines Zauns beidseitig entlang des Wasserlaufs auf der beweideten Fläche mit einem Mindestabstand von 5 m zum Ufer, sofern 0,8 GVE/ha überschritten werden; Zuschuss für Zaun möglich (Programm INF_2)
  • Vor Baubeginn muss ein Nutzungsnachweis (Pachtvertrag, Eigentumsnachweis) sowie ein von der ANF genehmigter Kostenvoranschlag vorliegen.
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags, Rückzahlung des Restwerts anteilig zur abgelaufenen Vertragsdauer

Variante INF_3.1: Übergang mit einer Spannweite von bis zu 5 m

Variante INF_3.2: Übergang mit einer Spannweite von mehr als 5 m

Wichtiger Hinweis

  • Im Rahmen dieses Programms sind Genehmigungen von verschiedenen staatlichen Stellen erforderlich (siehe Programm INF_1). Die Projekte können erst beginnen, wenn alle Genehmigungen bewilligt wurden.
  • Zahlung nach Vorlage von Rechnungen und nach Abnahme durch die ANF.
Infrastrukturen für extensive Bewirtschaftung ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Unterstand auf extensiven Weiden Größe „S“ INF_1.1 U 60.000 €
Unterstand  auf extensiven Weiden Größe „L“ INF_1.2 U 80.000 €
Zäune für extensive Beweidung aus glattem Draht oder Stacheldraht INF_2.1 U €/m 14 €
Zäune für extensive Beweidung aus Maschendraht oder Holz INF_2.2 U €/m 21 €
Bau eines Übergangs für Vieh über Bach- und Flusslauf Größe „S“ INF_3.1 U 6.400 €
Bau eines Übergangs für Vieh über Bach- und Flusslauf Größe „L“ INF_3.2 U 36.000 €

Kontaktpersonen

Wenn Sie an Biodiversitätsverträgen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Personen für allgemeinere Informationen:

Dr. Philip Birget ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Yannick Reiser Service d’économie rurale 247-82579 yannick.reiser@ser.etat.lu
Lydie Fassbinder Service d’économie rurale 247-72577 lydie.fassbinder@ser.etat.lu
Ben Geib CONVIS 26 81 20-314 ben.geib@convis.lu
Max Hetto LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz Colbus LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu
Mikis Bastian Natur- & Geopark Mëllerdall 26 87 82 91-31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick Thommes Naturpark Öewersauer 89 93 31-217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Alain Klein Naturpark Our 90 81 88-643 alain.klein@naturpark-our.lu
Marc Thiel SIAS 34 94 10-26 biologeschstatioun@sias.lu
Fanny Schaul SICONA 26 30 36-37 fanny.schaul@sicona.lu

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