Naturschutzweiden (NSW)

Zielsetzung

Die Naturschutzweide (daher das Kürzel NSW) ist eine spezielle Bewirtschaftungsform extensiver Weiden. Hier wird die Pflege der Fläche allein durch die Weidetiere geleistet, ohne maschinellen Einsatz.

Durch die sehr niedrige Beweidungsdichte (maximum 8 GVE auf 10 ha) kann ein Mosaik aus krautigen Pflanzen, kleinen Gebüschen und Mikrostrukturen entstehen, das vielen Tierarten zugute kommt.

Im Gegensatz zur extensiven Ganzjahresweide ist bei der Naturschutzweide die ganzjährige Beweidung nicht verpflichtend und kann während 3 Monaten ausgesetzt werden.

Typischerweise wird auf Naturschutzweiden mit extensiven Weidetierrassen gearbeitet.

Förderfähigkeit

  • Minimalfläche von 5 ha pro beweideter Parzelle.
  • Mindestens 20 % der Fläche außerhalb der Überschwemmungszone HQ10.
  • Herkunft des im Winter verfütterten Heus zu 50 % von Biodiversitätsflächen oder vom Betrieb biologisch bewirtschafteten Mähwiesen.
  • Obligatorische landwirtschaftliche und ökologische Machbarkeitsstudie für beweidete Flächen über 20 ha.
  • Unterstand und befestigter Futterplatz bei Naturschutzweiden, die im Winter beweidet werden (siehe auch INF_1).
  • Fläche vollständig eingezäunt (siehe auch INF_2).

Bedingungen

  • Beweidung während mindestens 9 Monaten im Jahr.
  • Führen eines Weideregisters mit folgenden Angaben: GVE, Beginn der Beweidung, Beginn der Ruhezeit, Ende der Ruhezeit, Ende der Weidezeit.
  • Nutzung der gesamten Fläche.
  • Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien. Eine Düngung mit Mist (max. 5 kg/Jahr) am Fuß junger Bäume (max. 5 Jahre alt) ist in hochstämmigen Obstgärten möglich.
  • Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Erneuerung, Neueinsaat oder Übersaat, ausgenommen dem Einbringen einheimischer autochthoner Pflanzenarten.
  • Behebung von Wildschäden gemäß Anweisungen in Anhang 3 der aktuellen Biodiveritätsverordnung.
  • Keine Veränderung des Wasserhaushaltes der Fläche (z. B. Drainage oder Graben).
  • Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Viehtritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen.
  • Verbot der Beweidung durch mit Wurmmitteln behandeltes Vieh (in vorangegangenen 5 Monaten präventiv mit Mitteln auf Avermectin-Basis und deren Derivaten); Behandlung nur außerhalb der Vertragsflächen.
  • Keine zusätzliche Fütterung, mit Ausnahme von Kälberfutterautomaten, im Rahmen des Tierwohls und im Winter zwischen dem 15. November und dem 1. April des Folgejahres; Fütterung mit Heu oder Grassilage von ungedüngten Mähwiesen (WS) oder Mähweiden (MD), alternativ mit Heu oder Silage aus biologischem Landbau.
  • Keine Bearbeitung mit landwirtschaftlichen Maschinen außer im Kontext der Konditionalität bzw. der Erhaltung von geschützten Biotopen und Habitaten.
  • Einhalten der maximalen Viehdichte zu jedem Zeitpunkt.
Naturschutzweiden ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Naturschutzweide mit maximal 0,8 GVE/ha NSW A €/ha 870 €

Kontaktpersonen

Wenn Sie an Biodiversitätsverträgen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Personen für allgemeinere Informationen:

Dr. Philip Birget ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Yannick Reiser Service d’économie rurale 247-82579 yannick.reiser@ser.etat.lu
Lydie Fassbinder Service d’économie rurale 247-72577 lydie.fassbinder@ser.etat.lu
Ben Geib CONVIS 26 81 20-314 ben.geib@convis.lu
Max Hetto LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz Colbus LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu
Mikis Bastian Natur- & Geopark Mëllerdall 26 87 82 91-31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick Thommes Naturpark Öewersauer 89 93 31-217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Alain Klein Naturpark Our 90 81 88-643 alain.klein@naturpark-our.lu
Marc Thiel SIAS 34 94 10-26 biologeschstatioun@sias.lu
Fanny Schaul SICONA 26 30 36-37 fanny.schaul@sicona.lu

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