Naturschutzweiden (NSW)
Zielsetzung
Die Naturschutzweide (daher das Kürzel NSW) ist eine spezielle Bewirtschaftungsform der extensiven Weide. Hier wird der Unterhalt durch die Weidetiere allein geleistet, ohne Einfluss von großen landwirtschaftlichen Maschinen.
Durch die sehr niedrige Beweidungsdichte (maximum 8 GVE auf 10 ha) entsteht ein Mosaik aus krautigen Pflanzen, kleinen Gebüschen und Feuchtzonen.
Im Gegensatz zur extensiven Ganzjahresweide ist bei der Naturschutzweide die ganzjährige Beweidung nicht verpflichtend und kann während 3 Monaten ausgesetzt werden.
Die sehr verlangsamte Nutzung des Grünlandes, sowie die Entstehung eines natürlichen Mosaiks, kommen vielen Tierarten zugute. Durch Verzicht auf große landwirtschaftliche Maschinen können ungehindert Mikrostrukturen entstehen, wie z. B. die Ameisenhaufen.
Typischerweise wird auf Naturschutzweiden mit extensiven Weidetierrassen gearbeitet.
Prämienfähigkeit
- Minimalfläche von 5 ha pro beweidete Parzelle.
- Mindestens 20 % der Fläche muss außerhalb der Überschwemmungszone HQ10 liegen.
- Zusätzliche Mahdflächen unter Biodiversitätsvertrag (WS, MD) um zusätzliches Heu für den Winter zu produzieren. Mindestens 50% des im Winter verfütterten Heus muss von Biodiversitätsflächen oder biologisch bewirtschafteten Mähwiesen, die vom Betrieb bewirtschaftet werden, stammen.
- Obligatorische landwirtschaftliche und ökologische Machbarkeitsstudie für beweidete Flächen über 20 ha.
- Unterstand und befestigter Futterplatz bei Naturschutzweiden, die im Winter beweidet werden (siehe auch INF_1).
- Fläche muss eingezäunt sein (siehe auch INF_2).
Bedingungen
- Beweidung während mindestens 9 Monaten im Jahr.
- Führung eines Weideregisters, in dem die Viehdichte und die folgenden Daten angegeben sind: Beginn der Weidezeit, Beginn der Ruhezeit, Ende der Ruhezeit, Ende der Weidezeit.
- Nutzung der gesamten Fläche.
- Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien. Eine Düngung mit Mist (max. 5 kg/Jahr) am Fuß junger Bäume (max. 5 Jahre) ist in hochstämmigen Obstgärten möglich.
- Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Erneuerung, Neueinsaat oder Übersaat, außer im Zusammenhang mit der Einführung seltener einheimischer Pflanzenarten.
- Wildschäden sind gemäß den Anweisungen in Anhang 3 dieser Verordnung zu beheben.
- Keine Veränderung des Wasserhaushaltes des Grundstücks (z. B. Drainage oder Graben).
- Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Tritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen.
- Verbot der Beweidung durch Haustiere, die in den vorangegangenen 5 Monaten präventiv mit Entwurmungsmitteln auf Avermectin-Basis und deren Derivaten behandelt wurden. Jede Behandlung von infizierten Tieren mit Avermectin und seinen Derivaten muss außerhalb der Vertragsfläche erfolgen.
- Keine zusätzliche Fütterung, mit Ausnahme von Kälberfutterautomaten, im Rahmen des Tierwohls und im Winter zwischen dem 15. November und dem 1. April des Folgejahres. Die Fütterung erfolgt mit Heu oder Grassilage von ungedüngten Heuwiesen oder Mähweiden, oder alternativ mit Heu oder Silage aus biologischem Landbau.
- Keine Bearbeitung mit landwirtschaftlichen Maschinen außer im Kontext der Konditionalität bzw. der Erhaltung von geschützten Biotopen und Lebensräumen.
- Einhalten der maximalen Viehdichte zu jedem Zeitpunkt.
Naturschutzweide | ID | Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) | Einheit | Prämie |
---|---|---|---|---|
Naturschutzweide mit maximal 0,8 UGB/ha | NSW | A | €/ha | 870 € |
* Die Höhe der Zuschüsse wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Diese werden erst nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Großherzoglichen Verordnung endgültig sein.
Kontaktpersonen
Die neuen Biodiversitätsverträge werden frühestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, wenn Sie an diesen Verträgen interessiert sind, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Beratungsstationen für allgemeinere Informationen.
Dr Philip BIRGET | ANF - Service de la Nature | 247-56659 | biodiv@anf.etat.lu |
Ben GEIB | CONVIS | 691 268 108 | ben.geib@convis.lu |
Marc THIEL | SIAS | 34 94 10 26 | biologeschstatioun@sias.lu |
Mikis BASTIAN | Natur-& Geopark Mëllerdall | 26 87 82 91 31 | mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu |
Patrick THOMMES | Naturpark Öewersauer | 89 93 31 217 | patrick.thommes@naturpark-sure.lu |
Mireille SCHANCK | Naturpark Our | 90 81 88 634 | mireille.schanck@naturpark-our.lu |
Fanny SCHAUL | SICONA | 26 30 36 37 | fanny.schaul@sicona.lu |
Linda TAGLIERO | SICONA | 26 30 36 74 | linda.tagliero@sicona.lu |
Michel DIEDERICH | SICONA | 26 30 36 46 | michel.diederich@sicona.lu |
Max HETTO | LWK | 31 38 76-35 | max.hetto@lwk.lu |
Moritz COLBUS | LWK | 31 38 76-28 | moritz.colbus@lwk.lu |
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