Erweiterte Konditionalität
Zielsetzung
Aufbauend auf dem bisherigen System der Auflagenbindung (Cross compliance), das bis 2022 umgesetzt wurde, ist im neuen System der erweiterten Konditionalität die vollumfängliche Gewährung der GAP-Unterstützung an die Bedingung geknüpft, dass die Landwirte und anderen Begünstigten grundlegende Normen einhalten.
Die grundlegenden Normen umfassen eine Liste von Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) in gestraffter Form. Diese Normen sollten den umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen und der neuen Umweltarchitektur der GAP besser Rechnung tragen und damit Ausdruck eines gesteigerten Ehrgeizes in den Bereichen Umwelt und Klima sein.
Bereiche
Die erweiterte Konditionalität deckt folgende Hauptthemen ab:
- Klimawandel
- Wasser
- Boden
- Biodiversität und Landschaft
- Lebensmittelsicherheit
- Pflanzenschutzmittel
- Tierwohl
Konzept der „erweiterten Konditionalität“
Die jetzige Konditionalität unterscheidet sich von der alten Cross Compliance dadurch, dass sie durch zusätzliche Bestimmungen, die aus der früheren Greening-Regelung stammen, erweitert wurde. Hierbei handelt es sich um die GLÖZ 1, 7, 8 und 9 (siehe folgende Liste).
Grundanforderungen und Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
Grundanforderungen
Grundanforderungen sind bestehendes Fachrecht in ihrer in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzten Form. Sie decken folgende Bereiche ab:
- Klima und Umwelt (Wasser, biologische Vielfalt und Landschaft)
- Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit (Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutzmittel)
- Tierwohl
- Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)
Standards
Die einzelnen Standards müssen von den Mitgliedstaaten auf Basis einer gemeinschaftlichen Vorgabe umgesetzt werden. Sie decken folgende Bereiche ab:
- GLÖZ 1: Erhalt von Dauergrünland auf nationaler Ebene
- GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen
- GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
- GLÖZ 4: Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
- GLÖZ 5: Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung und -erosion, auch unter Berücksichtigung der Hangneigung
- GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden
- GLÖZ 7: Fruchtwechsel auf Ackerland
- GLÖZ 8: Erhaltung nicht produktiver Landschaftselemente und Flächen zur Verbesserung der Biodiversität innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe
- GLÖZ 9: Erhalt von umweltsensibles Dauergrünland innerhalb von Natura-2000-Gebieten
Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.
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