Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft (540)

Die vorliegenden Ausführungen basieren auf Texten von Reglementen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Abänderungen im Laufe dieser Prozedur sind nicht ausgeschlossen. 

Ziel der Beihilfe

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft“ zielt auf die Verbesserung der Biodiversität und der Wasserqualität sowie auf die Bekämpfung der Erosion in ganz Luxemburg ab.

In der Tat ist dieses Programm von besonderer Bedeutung, da es darauf abzielt, die große Mehrheit der Landwirte zu motivieren, Landschaftsstrukturelemente einzurichten, beste landwirtschaftliche Praktiken anzuwenden und eine extensive Landwirtschaft zu fördern. Es handelt sich um eine horizontale Maßnahme, die auf eine breite Beteiligung der Landwirte abzielt.

Die vom Landwirt eingegangene Verpflichtung bezieht sich auf seinen gesamten Betrieb (seine gesamte luxemburgische Betriebsfläche) und nicht nur auf einen Teil seiner Parzellen.

Die Maßnahme besteht aus mehreren Bedingungen, die unter den folgenden Kategorien zusammengefasst werden können: Weiterbildung, Dokumentation und integrierter Landbau, Landschaftspflege, maximaler Viehbesatz, organische und mineralische Düngung, Pflanzenschutz und Schutz der biologischen Vielfalt.

Die Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft ist eine Fortsetzung der vorherigen Bemühungen im Rahmen der Landschaftspflegeprämie.

Mittelherkunft

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft“ wird zu 20 % aus gemeinschaftlichen Mitteln (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL) und zu 80 % aus nationalen Mitteln (Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture) finanziert.

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre eingegangenen Verpflichtungen jährlich im Flächenantrag bestätigen.

Förderfähige Maßnahmen

Prämienfähig sind alle landwirtschaftlich in Luxemburg genutzten Flächen, einschließlich Obstanlagen und Gemüseanbauflächen (Freiland und Gewächshäuser).

Fördervoraussetzungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen am Programm

Der Landwirt muss einen Antrag zur Teilnahme einreichen.

Es wurde kein wiederholter Verstoß gegen die erweiterte und soziale Konditionalität im Kulturjahr vor dem ersten Verpflichtungsjahr festgestellt.

Der Viehbesatz liegt im Kulturjahr vor dem ersten Verpflichtungsjahr unter 1,8 GVE/ha.

Die Dungeinheiten liegen im Kulturjahr vor dem ersten Verpflichtungsjahr unter 2 DE/ha.

Die Mindestanforderungen der Phosphordüngung wurden im Kulturjahr vor dem ersten Verpflichtungsjahr eingehalten.

Jährliche Voraussetzungen zur Prämienberechtigkeit

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Die Bestätigung an der Teilnahme muss jährlich im Flächenantrag erfolgen. Eine Nicht-Bestätigung wird als eine vorzeitige Beendigung der Verpflichtung angesehen.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Betrieb hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für alle Agrarumwelt- und Klimaprogramme ein.

Die Mindestteilnahmedauer beträgt 5 Jahre, während denen die spezifischen Auflagen (ausführliche Auflistung finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“) auf der gesamten Betriebsfläche eingehalten werden müssen.

Art und Höhe der Förderung

Der jährliche Finanzrahmen für die Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft beträgt 11.800.000 €.

Die Prämienhöhe staffelt sich voraussichtlich wie folgt:

Dauergrünland (wird vorrangig berücksichtigt und ausbezahlt):

  • Für die ersten 90 ha Betriebsfläche: 120 €/ha
  • Ab 90 ha Betriebsfläche: 95 €/ha

Bei der Teilnahme am Programm Biologische Vielfalt +:

  • Für die ersten 90 ha Betriebsfläche: 160 €/ha
  • Ab 90 ha Betriebsfläche: 130 €/ha

Ackerland:

  • Für die ersten 90 ha Betriebsfläche: 60 €/ha
  • Ab 90 ha Betriebsfläche: 50 €/ha

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich über zwei Vorgänge auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Vorgänge sind:

  1. Antrag zur Teilnahme: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“. Der Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1. November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann.
  2. Jährliche Bestätigung im Rahmen des Flächenantrags/der Weinbaukarteierhebung: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“. Für die Bestätigung klickt der Antragstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger Maßnahmen“ die Regelung an.

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