Soziale Konditionalität

Zielsetzung

Um durch eine stärkere Sensibilisierung der Begünstigten der GAP-Unterstützung für Beschäftigungs- und Sozialstandards zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen, wird ein neuer Mechanismus zur Berücksichtigung sozialer Belange eingerichtet.

Die vollumfängliche Gewährung der Direktzahlungen, der Ausgleichszulagen, der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen und der Biodiversitätsprogramme wird an die Bedingung geknüpft, dass die Landwirte und anderen Begünstigten grundlegende Normen in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen landwirtschaftlicher Arbeitnehmer sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten.

Bedingungen

Die soziale Konditionalität umfasst die beiden Bereiche Beschäftigung und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Bei den Grundanforderungen im sozialen Bereich handelt es um folgende in EU-Richtlinien festgelegte Anforderungen:

  • Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen: Richtlinie (EU) 2019/1152 (Artikel 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 13)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer: Richtlinie 89/391/EWG (Artikel 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12)
  • Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitnehmer: Richtlinie 2009/104/EG (Artikel 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9).

Da es sich um EU-Richtlinien handelt sind die Bestimmungen der nationalen Umsetzung maßgebend.

Die verschiedenen Anforderungen betreffen folgende Bereiche:

Beschäftigung

  • Arbeitsvertrag
  • Probezeit
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubszeiten
  • Gehalt
  • Vorhersehbarkeit der Arbeit
  • Weiterbildung gehört zur Arbeitszeit

Gesundheit und Sicherheit

  • Angemessene Anweisungen / Informationen
  • Risikovermeidung
  • Angepasste Arbeitsausrüstung / Schutzmaterial
  • Überprüfung der Arbeitsausrüstung
  • Weiterbildung bei Änderungen (neue Risiken, neue Verhaltensweisen)
  • Erste Hilfe
  • Arbeitsunfälle beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) melden

Im Rahmen der sozialen Konditionalität werden keine systematischen Kontrollen durch die Kontrollstelle des Landwirtschaftsministeriums (UNICO) durchgeführt.

Der Service d’économie rurale (SER) wird nur von der ITM unterrichtet, wenn diese Verstöße im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Kontrollen feststellt.

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