Extensive Sommerweiden (SW)

Zielsetzung

Die extensive Beweidung (das Kürzel SW steht für Sommerweide) schafft ein natürliches Mosaik an Pflanzen, zieht Insekten an, die wiederum als Nahrungsquelle für Vögel, Fledermäuse und andere Kleintiere dienen. Im Besonderen profitieren mistfressende Insekten von den Ausscheidungen der Weidetiere.

Im Vergleich zu einer Mähwiese, stellt die sehr verlangsamte Nutzung des Grünlands, einen besonderen Vorteil für grasbewohnende Insekten dar, wie z. B. die Heuschrecke.

Zusätzlich kann auf jegliches Befahren mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen verzichtet werden, um somit die Entstehung von Mikrostrukturen zu begünstigen, wie z. B. Ameisenhaufen.

Förderfähige Flächen

Dauergrünland und begrünte Acker (siehe AUKM 551 Option 2).

Bedingungen

  • Nutzung der gesamten Fläche.
  • Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien. Eine Düngung mit Mist (max. 5 kg/Jahr) am Fuß junger Bäume (max. 5 Jahre) ist in hochstämmigen Obstgärten möglich.
  • Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Erneuerung, Neueinsaat oder Übersaat, außer im Zusammenhang mit der Einführung seltener einheimischer Pflanzenarten.
  • Wildschäden sind gemäß den Anweisungen in Anhang 3 dieser Verordnung zu beheben.
  • Keine Veränderung des Wasserhaushaltes des Grundstücks (z. B. Drainage oder Graben).
  • Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Tritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen. (außer bei Verbuschung oder Cross-Compliance).
  • Verbot der Beweidung durch Haustiere, die in den vorangegangenen 5 Monaten präventiv mit Entwurmungsmitteln auf Avermectin-Basis und deren Derivaten behandelt wurden. Jede Behandlung von infizierten Tieren mit Avermectin und seinen Derivaten muss außerhalb der Vertragsfläche erfolgen.
  • Keine zusätzliche Fütterung, mit Ausnahme von Kälberfutterautomaten und im Kontext des Tierwohls.
  • Keine mechanische Bearbeitung (Abschleppen, usw.) zwischen dem 15. April und dem 15. Juni.
  • Einhalten der maximalen Viehdichte zu jedem Zeitpunkt.

Für SW_2 und SW_ 3:

Die betreffenden Flächen können zusammen mit benachbarten Parzellen beweidet werden, die nicht an einen Biodiversitätsvertrag gebunden sind. In diesem Fall gelten die Modalitäten bezüglich der Besatzdichte und der Zufütterung für die gesamte beweidete Fläche.

Programme

 

SW_1 Weide kleiner als 2 ha ohne Begrenzung Viehdichte

Beweidung möglich zwischen dem 1. April und dem 15. November.

SW_1a Zusatz: Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege auf der Weide (mulchen, walzen, schleppen).

SW_2 Weide mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 GVE/ha

Beweidung möglich zwischen dem 1. April und dem 15. November.

SW_2a Zusatz: Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege auf der Weide (mulchen, walzen, schleppen).

SW_3 Weide ohne Begrenzung der Viehdichte mit durchgängiger Ruheperiode von 8 Wochen

  • Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte zwischen dem 15. März und dem 15. November mit einer durchgängigen Ruheperiode von 8 Wochen, die sich zwischen dem 1. April und 15. Oktober befinden muss (diese Daten können im Vertrag festgelegt werden).
  • Führung eines Weideregisters, in dem die GVE und die folgenden Daten angegeben sind: Beginn der Beweidung, Beginn der Ruhezeit, Ende der Ruhezeit, Ende der Weidezeit.

SW_3a Zusatz: Keine maschinellen Unterhaltsmaßnahmen: Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege auf der Weide (mulchen, walzen, schleppen).

Extensive Weide während der Vegetationsperiode ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Extensive Weide kleiner als 2 ha ohne Begrenzung der Viehdichte SW_1 A €/ha 410 €
Extensive Weide kleiner als 2 ha ohne Begrenzung der Viehdichte + Zuschlag Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege SW_1a A €/ha 475 €
Extensive Weide mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 GVE/ha SW_2 A €/ha 410 €
Extensive Weide mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 GVE/ha + Zuschlag Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege SW_2a A €/ha 475 €
Extensive Weide ohne Begrenzung der Viehdichte mit durchgängiger Ruheperiode von 8 Wochen während der Vegetationszeit SW_3 A €/ha 560 €
Extensive Weide ohne Begrenzung der Viehdichte mit durchgängiger Ruheperiode von 8 Wochen während der Vegetationszeit + Zuschlag Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege SW_3a A €/ha 625 €
Naturschutzweide mit maximal 0,8 UGB/ha NSW A €/ha 870 €
Wanderbeweidung mit Schafen und Ziegen - 1 oder 2 Beweidungsgänge P_1 A €/ha 460 €
Zuschlag bei mindestens 15% Ziegen in der Herde P_1a A €/ha 530 €
Schafbeweidung der Weinberge - 1 oder 2 Beweidungsgänge P_2 A €/ha 570 €

* Die Höhe der Zuschüsse wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Diese werden erst nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Großherzoglichen Verordnung endgültig sein.

Kontaktpersonen

Die neuen Biodiversitätsverträge werden frühestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, wenn Sie an diesen Verträgen interessiert sind, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Beratungsstationen für allgemeinere Informationen.

Dr Philip BIRGET ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Ben GEIB CONVIS 691 268 108 ben.geib@convis.lu
Marc THIEL SIAS 34 94 10 26 biologeschstatioun@sias.lu
Mikis BASTIAN Natur-& Geopark Mëllerdall 26 87 82 91 31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick THOMMES Naturpark Öewersauer 89 93 31 217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Mireille SCHANCK Naturpark Our 90 81 88 634 mireille.schanck@naturpark-our.lu
Fanny SCHAUL SICONA 26 30 36 37 fanny.schaul@sicona.lu
Linda TAGLIERO SICONA 26 30 36 74 linda.tagliero@sicona.lu
Michel DIEDERICH SICONA 26 30 36 46 michel.diederich@sicona.lu
Max HETTO LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz COLBUS LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu

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