Infrastruktur für extensive Bewirtschaftung (INF)

In diesem Kapitel werden Infrastrukturen (daher der Kürzel „INF“) vorgestellt, die für den Schutz der biologischen Vielfalt in der offenen Landschaft wesentlich sind, weil sie eine extensive Weidehaltung möglich machen oder erhalten. Bezuschusst werden Unterstände (INF_1), Zäune (INF_2) und Brücken (INF_3). Biodiversitätsverträge für Infrastrukturen werden obligatorisch zusammen mit flächigen Verträgen als extensive Weide angewendet, über eine Laufzeit von 7 Jahren. Für Unterstände und Brücken müssen vom Antragsteller parallel die nötigen Genehmigungen angefragt werden.

Programme

INF_1: Unterstand auf einer extensiven Weide

Variante INF_1.1- Größe S. Für zusammenhängende Flächen zwischen 5 ha und 10 ha. Ein Unterstand zwischen 50-99 m2.

Variante INF_1.2- Größe L. Für zusammenhängende Flächen über 10 ha. Ein Unterstand zwischen 100-120 m2.

Förderfähigkeit

  • Extensive Weideflächen mit Biodiversitätsverträgen aus den Programmen SW_2, SW_3 und NSW.
  • Unterstand wird errichtet auf einer beweideten Fläche von mindestens 5 ha.
  • Maximal ein Unterstand pro beweidete Parzelle.
  • Um einen Antrag für den Zuschuss für einen Unterstand zu stellen, muss der Antragsteller über eine Gesamtfläche von mindestens 10 ha unter Biodiversitätsvertrag verfügen oder parallel abschließen. Für jede weiteren 10 ha unter Biodiversitätsvertrag kann ein zusätzlicher Unterstand beantragt werden.
  • Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag für den Bau beizufügen, der von der Natur- und Forstverwaltung bestätigt werden muss, sowie ein Nachweis für die Nutzung des Landes (Pachtvertrag, Eigentumsnachweis).
  • Abschlüsse von Biodiversitäts-Verträgen über die Dauer von 7 Jahren auf einer Gesamtfläche von 10 ha, die auch die beweidete Fläche auf der sich der Unterstand befindet, umfasst.
  • Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Verträge muss der Restwert der Anlagen im Verhältnis zum abgelaufenen Zeitraum zurückerstattet werden.

Spezifische Bedingungen

  • Der Unterstand selbst muss auf einer befestigten Plattform errichtet werden.
  • Der Dachstuhl, die Stützpfosten sowie die Verkleidung des Unterstandes sollen aus unbehandeltem Holz gefertigt sein.
  • Das Holz wird in seinem natürlichen Zustand verarbeitet, d. h. es ist weder gehobelt noch behandelt, noch nachbehandelt.
  • Die Verkleidung wird vertikal angebracht.
  • Stützpfosten dürfen am Fuß mit Eisenelementen befestigt werden, die Eichenpfosten dürfen auf einer Stützmauer angebracht werden.
  • Es werden langlebige Holzarten wie Eiche, Douglasie, oder Lärche verwendet.
  • Der Standort des Unterstandes wird in Absprache mit der ANF festgelegt.
  • Das Design des Unterstandes soll an die gewählte Weidetierart und –rasse angepasst werden.
  • Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufügen, der von der ANF validiert werden muss.
  • Jeder Unterstand wird mit mindestens 4 Nistkasten ausgestattet, jeweils ein Nistkasten für den Steinkauz oder die Schleiereule, ein Nistkasten für Schwalben (im Inneren der Unterkunft) und zwei Nistkästen entweder für Sperlinge, Meisen oder Fledermäuse. Letztere werden in einer Höhe von mindestens 2m an der Außenseite des Unterstands angebracht.
  • Bei Abwesenheit von schattenspendenden Hecken und Bäumen auf der Fläche, obligatorische Anpflanzung von 6 Obstbäumen auf dieser Fläche (siehe Programm C_5 für eine Finanzierung dieser Maßnahme).
  • Vor dem Unterstand muss sich ein befestigter Hof aus wasserdurchlässigem Schotter befinden, der mit einem stabilen Fanggatter umzäunt ist, damit die Herde hier eingefangen werden kann.
  • Für Unterstände der Größe L auf Weideflächen im Programm NSW, die im Winter beweidet werden, zusätzliches Errichten einer Futterraufe erforderlich.

Wichtiger Hinweis:

  • Zahlung nach Abnahme des Unterstands durch einen Beamten der ANF, gegen Vorlage von Rechnungen, deren Gesamtbetrag nicht die maximal erstattungsfähigen Kosten übersteigen darf.
  • Genehmigungen von verschiedenen öffentlichen Verwaltungen sind im Rahmen der Errichtung eines Unterstands erforderlich. Projekte können erst beginnen, wenn alle Genehmigungen eingeholt wurden.

INF_2: Zäune für extensive Beweidung

Förderfähigkeit

  • Dieses Programm kann nur in Verbindung mit Biodiversitätsprogrammen genutzt werden, die eine extensive Beweidung (außer H_0) oder einen Schutz vor Beweidung beinhalten.
  • Um einen Antrag für die Bezuschussung eines Zauns zu stellen, muss der Antragssteller über eine Gesamtfläche unter Biodiversitätsvertrag von mindestens 10 ha verfügen.
  • Abschluss eines Biodiversitätsvertrags für 7 Jahre auf der Fläche, auf der der Zaun errichtet wurde. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags muss der Restwert der Anlagen entsprechend der abgelaufenen Laufzeit zurückerstattet werden.
  • Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufügen, der von der Natur- und Forstverwaltung validiert werden muss, sowie ein Nachweis über die Nutzung des Landes (Pachtvertrag, Eigentumsnachweis).

Besondere Bedingungen

  • Stabile Pfähle aus Metall oder unbehandeltem Holz.
  • Abstand zwischen den Pfählen: max. 3,5 m.
  • Der Draht ist je nach Art und Rasse der Weidetiere anzupassen.
  • Auszahlung nach Abnahme durch einen Beamten der ANF.

Variante INF_2.1: Stacheldrahtzaun (oder glatter Draht je nach Standort). Keine Installation von Stacheldraht entlang den Wasserläufen. Mindestens 4 Drähte (Reihen).

Variante INF_2.2: Zaun aus Eisenmaschen oder festem Holz. Bei Maschendraht unten im Zaun alle 50 m ein 20 cm x 20 cm großes Loch hineinschneiden, um Kleinsäugern den Durchgang zu ermöglichen.

INF_3: Bau einer Brücke für Vieh über Bach-und Flussläufe

Förderfähigkeit

  • Bau einer Brücke über einen Wasserlauf, der eine beweidete Fläche durchschneidet.
  • Die Brücke muss die beiden Flächen verbinden, die gemeinsam beweidet werden.
  • Auf den Flächen beidseitig der Brücke wird ein Biodiversitätsvertrag abgeschlossen für die Dauer von 7 Jahren (Programm SW_2, SW_3 oder NSW).

Besondere Bedingungen

  • Solides Fundament aus Stein, Beton oder Metall.
  • Breite der Brücke zwischen 3 und 4 m.
  • Brückenboden aus Holz.
  • Obligatorischer Bau eines Zauns beidseitig entlang des Wasserlaufs auf der beweideten Fläche mit einem Mindestabstand von 5 Metern zum Ufer, wenn die Dichte 0,8 GVE/ha überschreitet. Dieser Zaun kann auch im Programm INF_2 bezuschusst werden.
  • Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufügen, der von der ANF validiert werden muss, sowie eine Nutzungsberechtigung des Geländes (Pachtvertrag, Eigentumsnachweis).
  • Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags muss der verbleibende Wert der Anlagen je nach abgelaufener Zeit zurückerstattet werden.

Variante INF_3.1: Leichte Brücke mit einer Spannweite von bis zu 5 Metern.

Variante INF_3.2: Feste Brücke mit einer Spannweite von mehr als 5 Metern.

Wichtig:

  • Im Rahmen dieses Programms sind Genehmigungen von verschiedenen staatlichen Stellen erforderlich. Die Projekte können erst beginnen, wenn alle Genehmigungen vorliegen.
  • Zahlung nach Vorlage von Rechnungen und nach Abnahme durch einen Beamten der Verwaltung. 
Infrastrukturen für den Schutz der biologischen Vielfalt in der offenen Landschaft ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Unterstand Größe „S“ INF_1.1 U 60.000 €
Unterstand Größe „M“ INF_1.2 U 80.000 €
Zaun - verschiedene INF_2.1 U €/m 14 €
Zaun - Maschendraht oder Holz INF_2.2 U €/m 21 €
Brücke für Vieh Größe „S“ INF_3.1 U 6.400 €
Brücke für Vieh Größe „L“ INF_3.2 U 36.000 €

* Die Höhe der Zuschüsse wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Diese werden erst nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Großherzoglichen Verordnung endgültig sein.

Kontaktpersonen

Die neuen Biodiversitätsverträge werden frühestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, wenn Sie an diesen Verträgen interessiert sind, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Beratungsstationen für allgemeinere Informationen.

Dr Philip BIRGET ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Ben GEIB CONVIS 691 268 108 ben.geib@convis.lu
Marc THIEL SIAS 34 94 10 26 biologeschstatioun@sias.lu
Mikis BASTIAN Natur-& Geopark Mëllerdall 26 87 82 91 31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick THOMMES Naturpark Öewersauer 89 93 31 217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Mireille SCHANCK Naturpark Our 90 81 88 634 mireille.schanck@naturpark-our.lu
Fanny SCHAUL SICONA 26 30 36 37 fanny.schaul@sicona.lu
Linda TAGLIERO SICONA 26 30 36 74 linda.tagliero@sicona.lu
Michel DIEDERICH SICONA 26 30 36 46 michel.diederich@sicona.lu
Max HETTO LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz COLBUS LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu

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