Spätmahdwiesen (WS)

Zielsetzung

Die Spätmahd auf Wiesen (das Kürzel WS steht für Wiese) begünstigt:

  1. die Flora, indem sie das Blühen und die natürliche Aussaat ermöglicht
  2. die Fauna, da sie ihr genügend Zeit lässt, ihren Lebenszyklus zu durchlaufen
  3. die Biomasse an Insekten auf der Wiese, die die Grundlage der Nahrungskette bilden.

Je später die Mahd desto grösser der Nutzen für die Natur.

Förderfähige Flächen

  • Dauergrünland und begrünte Acker (siehe AUKM 551 Option 2).
  • Eignet sich für die Bewirtschaftung von Biotopen und Habitaten (z. B. 6510).

Allgemeine Bedingungen

  • Nutzung der gesamten Fläche.
  • Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien. Eine Düngung mit Mist (max. 5 kg/Jahr) am Fuß junger Bäume (max. 5 Jahre) ist in hochstämmigen Obstgärten möglich.
  • Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Erneuerung, Neueinsaat oder Übersaat, außer im Zusammenhang mit der Einführung seltener einheimischer Pflanzenarten.
  • Wildschäden sind gemäß den Anweisungen in Anhang 3 dieser Verordnung zu beheben.
  • Keine Veränderung des Wasserhaushaltes des Grundstücks (z.B. Drainage oder Gräben).
  • Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Tritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen.
  • Abtransport und obligatorische Verwendung des Mahdguts.
  • Keine mechanischen Arbeiten auf der Fläche zwischen dem 15. April und dem Datum der ersten Mahd.
  • Keine Beweidung.
  • Trocknung des Mahdguts auf der Parzelle mindestens einmal in 2 Jahren (Silage höchstens alle 2 Jahre).
  • Mahd von Biotopen und Habitaten erst nach dem 15. Juni erlaubt.

Programme 

 

WS_1: Mähwiese, erster Schnitt ab dem 15. Juni

WS_2: Mähwiese, erster Schnitt ab dem 1. Juli

WS_3: Mähwiese, erster Schnitt ab dem 15. Juli

WS_4: Mähwiese, erster Schnitt ab dem 1. August

 

WS_5: Streifenmahd in 3 Schritten

Die Parzelle wird in 3 Teile ähnlicher Größe aufgeteilt

  • Schnitt auf dem 1. Teil ab dem 1. Juni.
  • Schnitt auf dem 2. Teil ab dem 15. Juni.
  • Schnitt auf dem 3. Teil ab 1. Juli.

Zweite Mahd frühestens nach sechs Wochen auf der gleichen Fläche, keine Parzellen gleichzeitig mähen.

Nicht kumulierbar mit der Ökoregelung 517 (Anlage von Rückzugszonen auf Mähwiesen).

WS_6: Zwei Mahdgänge mit flexiblem Datum

  • 2 Schnitte im Jahr ohne festgelegten Mahdzeitpunkt.

Der Zeitpunkt der Mahdgänge darf frei gewählt werden je nach Wetterlage

  • Obligatorisches Führen eines Bewirtschaftungsregisters, der die Zeitpunkte der Mahdgänge festhält.
  • Im letzten Jahr des Vertrages wird die Fläche von einem Experten begutachtet, der eine Bestandsaufnahme der Pflanzen verfasst und an die ANF weiterleitet.
Extensive Mähwiese ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
1. Mahd ab dem 15. Juni WS_1 A €/ha 560 €
1. Mahd ab dem 1. Juli WS_2 A €/ha 740 €
1. Mahd ab dem 15. Juli WS_3 A €/ha 930 €
1. Mahd ab dem 1.August WS_4 A €/ha 1.100 €
Mahd in 3 Schritten  (01.06, 15.06, 01.07) WS_5 A €/ha 760 €
Mähwiese in 2 Mahdgängen (Daten flexibel) WS_6 A €/ha 350 €

* Die Höhe der Zuschüsse wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Diese werden erst nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Großherzoglichen Verordnung endgültig sein.

Kontaktpersonen

Die neuen Biodiversitätsverträge werden frühestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, wenn Sie an diesen Verträgen interessiert sind, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Beratungsstationen für allgemeinere Informationen.

Dr Philip BIRGET ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Ben GEIB CONVIS 691 268 108 ben.geib@convis.lu
Marc THIEL SIAS 34 94 10 26 biologeschstatioun@sias.lu
Mikis BASTIAN Natur-& Geopark Mëllerdall 26 87 82 91 31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick THOMMES Naturpark Öewersauer 89 93 31 217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Mireille SCHANCK Naturpark Our 90 81 88 634 mireille.schanck@naturpark-our.lu
Fanny SCHAUL SICONA 26 30 36 37 fanny.schaul@sicona.lu
Linda TAGLIERO SICONA 26 30 36 74 linda.tagliero@sicona.lu
Michel DIEDERICH SICONA 26 30 36 46 michel.diederich@sicona.lu
Max HETTO LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz COLBUS LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu

Zum letzten Mal aktualisiert am