Spätmahdwiesen (WS)
Zielsetzung
Die Spätmahd auf Wiesen (das Kürzel WS steht für Wiese) begünstigt:
- die Flora, indem sie das Blühen und die natürliche Aussaat ermöglicht
- die Fauna, da sie ihr genügend Zeit lässt, ihren Lebenszyklus zu durchlaufen
- die Biomasse an Insekten auf der Wiese, die die Grundlage der Nahrungskette bilden.
Je später die Mahd desto grösser der Nutzen für die Natur.
Förderfähige Flächen
- Dauergrünland und begrünte Acker (siehe AUKM 551 Option 2).
- Eignet sich für die Bewirtschaftung von Biotopen und Habitaten (z. B. 6510).
Allgemeine Bedingungen
- Nutzung der gesamten Fläche.
- Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien. Eine Düngung mit Mist (max. 5 kg/Jahr) am Fuß junger Bäume (max. 5 Jahre) ist in hochstämmigen Obstgärten möglich.
- Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Erneuerung, Neueinsaat oder Übersaat, außer im Zusammenhang mit der Einführung seltener einheimischer Pflanzenarten.
- Wildschäden sind gemäß den Anweisungen in Anhang 3 dieser Verordnung zu beheben.
- Keine Veränderung des Wasserhaushaltes des Grundstücks (z.B. Drainage oder Gräben).
- Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Tritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen.
- Abtransport und obligatorische Verwendung des Mahdguts.
- Keine mechanischen Arbeiten auf der Fläche zwischen dem 15. April und dem Datum der ersten Mahd.
- Keine Beweidung.
- Trocknung des Mahdguts auf der Parzelle mindestens einmal in 2 Jahren (Silage höchstens alle 2 Jahre).
- Mahd von Biotopen und Habitaten erst nach dem 15. Juni erlaubt.
Programme
WS_1: Mähwiese, erster Schnitt ab dem 15. Juni
WS_2: Mähwiese, erster Schnitt ab dem 1. Juli
WS_3: Mähwiese, erster Schnitt ab dem 15. Juli
WS_4: Mähwiese, erster Schnitt ab dem 1. August
WS_5: Streifenmahd in 3 Schritten
Die Parzelle wird in 3 Teile ähnlicher Größe aufgeteilt
- Schnitt auf dem 1. Teil ab dem 1. Juni.
- Schnitt auf dem 2. Teil ab dem 15. Juni.
- Schnitt auf dem 3. Teil ab 1. Juli.
Zweite Mahd frühestens nach sechs Wochen auf der gleichen Fläche, keine Parzellen gleichzeitig mähen.
Nicht kumulierbar mit der Ökoregelung 517 (Anlage von Rückzugszonen auf Mähwiesen).
WS_6: Zwei Mahdgänge mit flexiblem Datum
- 2 Schnitte im Jahr ohne festgelegten Mahdzeitpunkt.
Der Zeitpunkt der Mahdgänge darf frei gewählt werden je nach Wetterlage
- Obligatorisches Führen eines Bewirtschaftungsregisters, der die Zeitpunkte der Mahdgänge festhält.
- Im letzten Jahr des Vertrages wird die Fläche von einem Experten begutachtet, der eine Bestandsaufnahme der Pflanzen verfasst und an die ANF weiterleitet.
Extensive Mähwiese | ID | Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) | Einheit | Prämie |
---|---|---|---|---|
1. Mahd ab dem 15. Juni | WS_1 | A | €/ha | 560 € |
1. Mahd ab dem 1. Juli | WS_2 | A | €/ha | 740 € |
1. Mahd ab dem 15. Juli | WS_3 | A | €/ha | 930 € |
1. Mahd ab dem 1.August | WS_4 | A | €/ha | 1.100 € |
Mahd in 3 Schritten (01.06, 15.06, 01.07) | WS_5 | A | €/ha | 760 € |
Mähwiese in 2 Mahdgängen (Daten flexibel) | WS_6 | A | €/ha | 350 € |
* Die Höhe der Zuschüsse wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Diese werden erst nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Großherzoglichen Verordnung endgültig sein.
Kontaktpersonen
Die neuen Biodiversitätsverträge werden frühestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, wenn Sie an diesen Verträgen interessiert sind, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Beratungsstationen für allgemeinere Informationen.
Dr Philip BIRGET | ANF - Service de la Nature | 247-56659 | biodiv@anf.etat.lu |
Ben GEIB | CONVIS | 691 268 108 | ben.geib@convis.lu |
Marc THIEL | SIAS | 34 94 10 26 | biologeschstatioun@sias.lu |
Mikis BASTIAN | Natur-& Geopark Mëllerdall | 26 87 82 91 31 | mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu |
Patrick THOMMES | Naturpark Öewersauer | 89 93 31 217 | patrick.thommes@naturpark-sure.lu |
Mireille SCHANCK | Naturpark Our | 90 81 88 634 | mireille.schanck@naturpark-our.lu |
Fanny SCHAUL | SICONA | 26 30 36 37 | fanny.schaul@sicona.lu |
Linda TAGLIERO | SICONA | 26 30 36 74 | linda.tagliero@sicona.lu |
Michel DIEDERICH | SICONA | 26 30 36 46 | michel.diederich@sicona.lu |
Max HETTO | LWK | 31 38 76-35 | max.hetto@lwk.lu |
Moritz COLBUS | LWK | 31 38 76-28 | moritz.colbus@lwk.lu |
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