Offizielle Mitteilungen
Um die Ausbreitung der Kartoffelzystennematoden (Quarantäneschadorganismus) zu verhindern, werden jedes Jahr Bodenproben zur offiziellen Laboruntersuchung gezogen. Für die Ausführung der offiziellen Probennahme werden rechtzeitig Daten, zu allen Flächen (FLIK-Nr), die zum Anbau von Kartoffeln für das Jahr 2026 bestimmt sind, gebraucht. Das Formular zur Meldung der Anbaufläche(n) für Kartoffeln (Word, 71 KB) ist deswegen spätestens bis zum 15. September 2025 beim Service de la protection des végétaux einzureichen.
ASTA - Service de la protection des végétaux
16, route d’Esch
L-1470 Luxembourg
E-Mail: phytopathologie@asta.etat.lu
Tel.: (+352) 45 71 72-275 /-268 Fax: (+352) 45 71 72-182
Erzeuger von Pflanzkartoffeln, die Mitglied der „Éislécker Setzgromperegenossenschaft“ sind, reichen die Anmeldung(en) bei ihrer Genossenschaft ein, die sie an die ASTA weiterleiten wird. Speisekartoffelproduzenten, sowie Erzeuger von Pflanzkartoffeln, die nicht Mitglied einer Genossenschaft sind, melden ihre Fläche(n) direkt dem Service de la protection des végétaux der ASTA.
Bei Flächen, die nicht bis zum 15. September 2025 gemeldet wurden, kann eine rechtzeitige Analyse nicht garantiert werden.
100 % der als Pflanzkartoffeln und mindestens 20 % der als Speisekartoffeln gemeldeten Flächen werden beprobt.
Die Probennahme auf den Parzellen findet, soweit möglich, bis zum 15. Dezember 2025 statt. Die betroffenen Erzeuger erhalten die Untersuchungsergebnisse bis zum 31. März 2025*. Anträge mit unvollständigen oder falschen Angaben werden zurückgewiesen.
* In Ausnahmefällen, wo eine Untersuchung in einem externen Labor notwendig ist, können Abweichungen bezüglich des Termins entstehen.
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