Erwerb von Nutzfahrzeugen zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
Ziel der Beihilfe
Unterstützung aktiver Landwirte bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen für die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Mittelherkunft
Nationales Budget
Zuwendungsempfänger
- Aktive Landwirte
 
Förderfähige Maßnahmen
- Anschaffung eines Nutzfahrzeugs oder Anhängers für die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
 
Fördervoraussetzungen
- Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro
 - Mindestens 50 % der vermarkteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse müssen aus der Eigenproduktion des Antragstellers stammen.
 - Das Nutzfahrzeug soll eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  
- Spezielle Ausstattung, wie z. B. eine Kühlanlage und/oder eine Verkaufstheke.
 - Nutzung für die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte auf Märkten und Messen.
 
 - Die geförderten Nutzfahrzeuge müssen nach Auszahlungsbescheid eine Laufzeit von mindestens 7 Jahren haben, ansonsten müssen die Fördergelder zeitanteilig zurückerstattet werden.
 
Art und Höhe der Förderung
- Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben
 - Max. förderfähiges Investitionsvolumen für ein Nutzfahrzeug pro aktivem Landwirt: 50.000 Euro.
 - Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten landwirtschaftlichen De-minimis Beihilfen, darf in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren 50.000 Euro nicht übersteigen.
 - Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.
 
Antragstellung
Antragsformular
- Der Antrag muss vor dem Kauf des Nutzahrzeugs eingereicht werden.
 
Auszahlung
- Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von 3 Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen
 
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