Erwerb von Nutzfahrzeugen zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Ziel der Beihilfe

Unterstützung aktiver Landwirte bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen für die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

  • Aktive Landwirte

Förderfähige Maßnahmen

  • Anschaffung eines Nutzfahrzeugs oder Anhängers für  die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Fördervoraussetzungen

  • Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro
  • Mindestens 50 % der vermarkteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse müssen aus der Eigenproduktion des Antragstellers stammen.
  • Das Nutzfahrzeug soll eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Spezielle Ausstattung, wie z. B. eine Kühlanlage und/oder eine Verkaufstheke.
    • Nutzung für die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte auf Märkten und Messen.
  • Die geförderten Nutzfahrzeuge müssen nach Auszahlungsbescheid eine Laufzeit von mindestens 7 Jahren haben, ansonsten müssen die Fördergelder zeitanteilig zurückerstattet werden.

Art und Höhe der Förderung

  • Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Max. förderfähiges Investitionsvolumen für ein Nutzfahrzeug pro aktivem Landwirt: 50.000 Euro.
  • Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten landwirtschaftlichen De-minimis­ Beihilfen, darf in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren 50.000 Euro nicht übersteigen.
  • Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.

Antragstellung

Antragsformular

  • Der Antrag muss vor dem Kauf des Nutzahrzeugs eingereicht werden. 

Auszahlung

  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von 3 Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen

 

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