Erwerb von Fahrzeugen zur Vermarktung regionaler Produkte

Ziel der Beihilfe

Unterstützung aktiver Landwirte bei der Anschaffung von Fahrzeugen für die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

  • Aktive Landwirte

Förderfähige Maßnahmen

  • Anschaffung eines Fahrzeugs oder Anhängers für  die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Fördervoraussetzungen

  • Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro
  • Mindestens 50 % der vermarkteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse müssen aus der Eigenproduktion des Antragstellers stammen.
  • Das Fahrzeug muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Spezielle Ausstattung, wie z. B. eine Kühlanlage und/oder eine Verkaufstheke.
    • Nutzung für die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte auf Märkten und Messen (mind. 10 Teilnahmen pro Jahr während 7 Jahren, Präsenz in Form jährlicher Berichte zu belegen).

Art und Höhe der Förderung

  • Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Fahrzeug und pro aktivem Landwirt: 50.000 Euro.
  • Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden, diese wird durch eine Wirtschaftlichkeitsstudie festgestellt.
  • Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten landwirtschaftlichen De-minimis­ Beihilfen, darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 20.000 Euro nicht übersteigen.
  • Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.

Antragstellung

Antragsformular

  • Der Antrag muss vor dem Ankauf des Fahrzeugs eingereicht werden. 

Auszahlung

  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen

 

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