Grundversorgung für die Landbevölkerung
Ziel der Beihilfe
Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum durch die Förderung soziokultureller und sozioökonomischer Projekte in den Dörfern.
Mittelherkunft
Nationales Budget
Zuwendungsempfänger
- Gemeinden
- Interkommunale Syndikate
- Gemeinnützige Vereine
Förderfähige Maßnahmen
- Erhalt, Umnutzung und Schaffung von multifunktionalen Begegnungsstätten und Vereinszentren in den Bereichen Weiterbildung, thematische Veranstaltungen, Kultur, Kunst und Freizeit.
- Erhalt und Schaffung von Gaststätten oder Ausschänken als Dorftreffpunkt.
- Schaffung von Empfangs- und Betreuungsstrukturen für Kinder.
- Mobilitätsstudien.
Fördervoraussetzungen
- Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte).
- Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.
- Die förderfähigen Projekte von Gemeinden und interkommunalen Syndikaten müssen mit lokalen, privaten und öffentlichen Akteuren ausgearbeitet werden, außer bei Mobilitätsstudien.
- Die geförderten Infrastrukturen müssen öffentlich zugänglich sein.
- Außer bei Gemeinden muss der Investor der Betreiber der Struktur sein.
- Die geschaffenen Infrastrukturen müssen die lokale Authentizität durch die Wahl und Herkunft der Materialien widerspiegeln.
- Bei Gaststätten oder Ausschänken als Dorftreffpunkt müssen folgende ergänzende Kriterien beachtet werden:
- Das Lokal ist das einzige oder eines der letzten in der Gemeinde, resp. des Dorfes.
- Organisieren von mindestens 3 festlichen und kulturellen Veranstaltungen pro Jahr.
- Das Lokal ist das ganze Jahr geöffnet (saisonunabhängig).
- Bereitstellen von lokalem und regionalem touristischem Informationsmaterial.
- Förderung regionaler und saisonaler Produkte.
- Umsetzung der Antigaspi-Charta.
- Als Vorteil wird angesehen, wenn das Lokal mindestens eine Grunddienstleistung anbietet, die anderswo im Dorf nicht verfügbar ist, z. B. einen kleinen Lebensmittelladen, eine Bäckerei (Abholstation) oder eine Poststelle.
- Die geförderten Projekte müssen nach Auszahlungsbescheid eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben, ansonsten müssen die Fördergelder zeitanteilig zurückerstattet werden.
Art und Höhe der Förderung
- Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben.
- Für Gebäude: max. 5.000 Euro förderfähige Investition pro m2 geschaffener Nutzfläche.
- Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Projekt: 1.000.000 Euro.
- Max. Investitionsvolumen pro ländliche Gemeinde: 1.500.000 Euro für den Förderzeitraum 2023-2027.
- Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden und die Beihilfe darf pro Leistungsempfänger in einem Zeitraum von 3 Jahren den Gesamtbetrag von 300.000 Euro nicht überschreiten. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird durch eine Wirtschaftlichkeitsstudie festgestellt.
- Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.
Antragstellung
Antragsformular
- Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor dem Ankauf der Investitionsgüter eingereicht werden.
Auszahlung
- Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von 3 Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.
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