Güllebonus

Im Rahmen der nationalen Verordnung zur erneuerbaren Stromproduktion auf Basis von erneuerbaren Energien können Biogasanlagen mit Stromproduktion zusätzlich gefördert werden, wenn sie ein Mindestanteil  von 70 % an tierischen Exkrementen am Gesamtinput vorweisen können.

Zu belegen ist dies durch den „Antrag zur Prüfung des jährlichen Anteils von Gülle zur Gewährung eines Güllebonus laut Artikel 27 der Großherzoglichen Verordnung vom 01.08.2014“, der bis zum 31. März des Folgejahres bei der ASTA einzureichen ist.

Praktische Aspekte werden direkt mit dem zuständigen Stromnetzbetreiber im Rahmen eines Einspeise- oder Marktprämienvertrag geregelt. Hier sind alle benötigten Unterlagen (darunter das ASTA-Zertifikat) bis zum 1. Mai des Folgejahres einzureichen.

Die Höhe des Güllebonus beträgt 20 Euro pro Megawattstunde erzeugtem Strom.

Verantwortlich für diese Förderung ist das Ministerium für Wirtschaft, die zusätzlichen Einspeisevergütungen werden über den sogenannten Kompensationsmechanismus umgelegt.

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