Flächenüberwachungssystem mittels Fernerkundungsdaten
Zielsetzung
Um die Gemeinsame Agrarpolitik von einem auf Konformität basierenden Modell zu einem leistungsorientierten Modell weiterzuentwickeln, sollen Fernerkundungsdaten des Satelliten-Programms Copernicus oder andere Informationsprodukte genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Überwachung der Agrarumwelt- und Klimapolitik, einschließlich der Folgen der GAP, ihrer Umweltleistung und ihrer Fortschritte beim Erreichen der im nationalen Strategieplan festgelegten Zielwerte.
Zu diesem Zweck wird das Flächenüberwachungssystem eingeführt und in das bestehende integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem eingefügt.
Umfang des Flächenüberwachungssytems
Sofern dieses System die Überprüfung der einzelnen Beihilfebedingungen ermöglicht, werden die klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch die Unité de Contrôle ab 2023 schrittweise durch das Flächenüberwachungssystem (AMS, Area Monitoring System) ersetzt.
Im Rahmen des Forschungsprojektes Sen4cap der Europäischen Kommission und der Europäischen Weltraumbehörde (ESA) wurden für verschiedene Anwendungsfälle Algorithmen entwickelt um verschiedene landwirtschaftliche Begebenheiten mittels Satellitendaten zu erkennen.
Das Flächenüberwachungssystem deckt 100 % der gemeldeten Flächen ab und basiert auf Copernicus-Satellitendaten, die in regelmäßigen Abständen erfasst und automatisch ausgewertet werden. Hierzu dienen Fernerkundungsdaten der Satelliten SENTINEL 1 (Radar) und SENTINEL 2 (Optisch), hochauflösende Satellitendaten (VHR) oder Luftaufnahmen.
Zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich ab 2025, wird es dem Landwirt möglich sein dem Service d’économie rurale (SER) auch georeferenzierte Handy-Fotos zu übermitteln.
Diese neue Technik ermöglicht es in Zukunft u. a. folgende Anwendungsfälle abzudecken:
- Korrekte Aufteilung und Meldung der landwirtschaftlichen Schläge
- Kulturerkennung
- Überprüfung der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit
- Erkennung von Ernten und Dauergrünlandumbruch
- Kontrolle der Zwischenkulturen
Vorgehensweise
Berechnung der verschiedenen Anwendungsfälle
Im Zeitraum Juni bis November werden anhand der Sentinel-Satellitenbilder des jeweiligen Kulturjahres die verschiedenen Anwendungsfälle (Szenarien) für jede Parzelle berechnet. Die Resultate der Berechnung können wie folgt klassifiziert werden:
Das berechnete Szenario stimmt mit dem erwarteten Anwendungsfall mit Sicherheit überein. Die erwartete landwirtschaftliche Tätigkeit wurde festgestellt.
Zum Beispiel ist die vom Flächenüberwachungssystem festgestellte Kulturgruppe mit der gemeldeten Kultur vereinbar (die gemeldete Kultur ist z.B. „Winterbrotweizen“ und ermittelte Kulturgruppe ist „Wintergetreide“).
Das berechnete Szenario kann den erwarteten Anwendungsfall weder bestätigen noch widerlegen. Da das Flächenüberwachungssystem die Angaben des Landwirts nicht widerlegen, werden die Angaben des Landwirts als zutreffend eingestuft.
Das berechnete Szenario stimmt mit dem erwarteten Anwendungsfall mit Sicherheit nicht überein. Die erwartete landwirtschaftliche Tätigkeit wurde nicht festgestellt.
Zum Beispiel ist die vom Flächenüberwachungssystem festgestellte Kulturgruppe nicht mit der gemeldeten Kultur vereinbar (die gemeldete Kultur ist z. B. „Futtersilomais“ und ermittelte Kulturgruppe ist „Wintergetreide“).
Die Parzelle wurde nicht berechnet. Im Regelfall handelt es sich um kleinere Parzellen, welche eine ungenügende Bildpunkteanzahl (Pixel) auf den Sentinel-Bildern umfassen. Das Flächenüberwachungssystem kann keine Berechnung durchführen.
Die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems, welche in die Kategorien „Gelb“, „Rot“ oder „nicht klassifiziert“ eingestuft wurden, werden vom Service d’économie rurale mittels sehr hochauflösender Satelliten- (VHR) oder Luftbilder überprüft.
Im Zweifelsfall werden von Seiten der Verwaltung auch schnelle Feldbesichtigungen durchgeführt, um die Zuverlässigkeit und die Korrektheit des Flächenüberwachungssystems zu überprüfen. Eine schnelle Feldbesichtigung ist keine klassische Vor-Ort-Kontrolle. Bei einer schnellen Feldbesichtigung wird nur die betroffene Parzelle in Augenschein genommen.
Hierauf erfolgt dann eine manuelle Umklassierung in die Kategorien rot oder grün.
Benachrichtigung des betroffenen Landwirts
Wird eine Parzelle als „Rot“ eingestuft, wird der Bewirtschafter der Parzelle über die Unstimmigkeit informiert. Dies geschieht per Zusendung eines Informationsschreibens per Post. Ab 2025 geschieht dies über MyGuichet.lu.
Im Schreiben wird der Landwirt aufgefordert seine Meldung zu berichtigen, bzw. zusätzliche Informationen zu liefern, welche seine Meldung bestätigen und das Resultat des Flächenüberwachungssystems widerlegen. Dies können zum Beispiel geo-referenzierte Handyfotos sein. Eine entsprechende App wird voraussichtlich ab 2025 über MyGuichet.lu verfügbar sein.
Wurde beim betroffenen Landwirt noch keine klassische Vor-Ort-Kontrolle angekündigt, kann der Landwirt seinen Antrag bis zum 15. September des Antragjahres anpassen bzw. die betroffene Parzelle aus seinem Antrag zurückziehen.
Die Auswirkung des Statuts „Rot“ einer Parzelle ist je nach Beihilferegelung unterschiedlich. Zum Beispiel, falls die gemeldete Kultur „Futterbohnen“ ist, die ermittelte Kulturgruppe jedoch „Mais“, hat das Statut „Rot“ keine Auswirkung auf die Berechnung z. B. der Basisprämie oder der Umverteilungsprämie, da beide Kulturen beihilfefähig sind. Hat der Landwirt jedoch die gekoppelte Leguminosenprämie beantragt, so ist die betroffene Parzelle von dieser Prämie ausgeschlossen. Der Ausschluss von Parzellen führt jedoch nicht zu Übererklärungen und Sanktionen.
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