Flächenantrag - Weinbaukarteierhebung - Strukturerhebung
Elektronische Antragstellung/Erhebung
Die Antragstellung/Erhebung erfolgt ausschließlich über MyGuichet.lu. Betriebe, welche KEINE Beihilfen beantragen, können jedoch weiterhin ihre Flächen/Teilflächen bzw. Tierbestände mittels vereinfachter Papierformulare melden. Diese Formulare können beim Service d’économie rurale (Tel.: 247-82572 oder -82578) oder Weinbauinstitut (Tel.: 23 612-1) angefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Online-Ausfüllen der Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtend ist für Betriebe, die mehr als 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. mehr als 10 Ar Weinberge bewirtschaften und ihren Betriebssitz in Luxemburg haben!
Link zur elektronischen Antragsstellung/Erhebung:
Voraussetzungen für die Nutzung der Formulare sind:
- LuxTrust-Zertifikat für den Zugang zu MyGuichet.lu,
- Einrichten eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu,
- Eingabe des Aktivierungscodes zur Verknüpfung des beruflichen Bereichs mit den Antragsdaten. Erstnutzer müssen neuen Codes beim Service d'économie rurale anfragen. Bereits aktivierte Codes behalten ihre Gültigkeit.
Landwirte/Winzer können ihren Antrag selbst erstellen (mithilfe des persönlichen Codes) oder eine Vertrauensperson damit beauftragen (Berater, Familienmitglied, Bekannter, …) (mithilfe des Beratercodes).
Hilfestellung zur Handhabung der Formulare
Folgende Online-Tutorials stehen zur Verfügung:
Verfügbare Online-Formulare auf Guichet.lu
Folgende Formulare sind für den Bereich Landwirtschaft online auf der Plattform MyGuichet.lu verfügbar und sollen auf elektronischem Weg an die zuständige Behörde übermittelt werden:
- Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (obligatorische Meldung)
- Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung. Dieses Formular beinhaltet sämtliche Teile des Flächenantrags und der Weinbaukarteierhebung (obligatorische Meldung)
- Antrag auf Änderung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen oder Winzerbetriebs (nur bei Änderungen)
- Antrag auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle (nur bei Änderungen)
- Antrag auf Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements (LE) oder eines Waldrandstreifens (WR) (nur bei Änderungen)
- Antrag auf das Pflügen von Dauergrünland (obligatorische Meldung)
- Erstantrag für AUKM-Verpflichtungen
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