Flächenantrag - Weinbaukarteierhebung - Strukturerhebung
Stichdatum: 15. April 2024
Stichtag für die Übermittlung der Vorgänge „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ sowie „Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe“ auf MyGuichet.lu ist Montag, der 15. April 2024. Beihilfeanträge, die nach dem 10. Mai 2024 eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt. Änderungen von Beihilfeanträgen können bis zum 31. Mai 2024 gemeldet werden.
Elektronische Antragstellung/Erhebung
Die Antragstellung/Erhebung erfolgt ausschließlich über MyGuichet.lu. Betriebe, welche KEINE Beihilfen beantragen, können jedoch weiterhin ihre Flächen/Teilflächen bzw. Tierbestände mittels vereinfachter Papierformulare melden. Diese Formulare können beim Service d’économie rurale (Tel.: 247-82572 oder -82578) oder Weinbauinstitut (Tel.: 23 612-1) angefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Online-Ausfüllen der Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtend ist für Betriebe, die mehr als 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. mehr als 10 Ar Weinberge bewirtschaften und ihren Betriebssitz in Luxemburg haben!
Link zur elektronischen Antragsstellung/Erhebung:
Voraussetzungen für die Nutzung der Formulare sind:
- LuxTrust-Zertifikat für den Zugang zu MyGuichet.lu,
- Einrichten eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu,
- Eingabe des Aktivierungscodes zur Verknüpfung des beruflichen Bereichs mit den Antragsdaten. Erstnutzer müssen neuen Codes beim Service d'économie rurale anfragen. Bereits aktivierte Codes behalten ihre Gültigkeit.
Landwirte/Winzer können ihren Antrag selbst erstellen (mithilfe des persönlichen Codes) oder eine Vertrauensperson damit beauftragen (Berater, Familienmitglied, Bekannter, …) (mithilfe des Beratercodes).
Hilfestellung zur Handhabung der Formulare
Folgende Online-Tutorials stehen zur Verfügung:
Verfügbare Online-Formulare auf Guichet.lu
Folgende Formulare sind für den Bereich Landwirtschaft online auf der Plattform MyGuichet.lu verfügbar und sollen auf elektronischem Weg an die zuständige Behörde übermittelt werden:
- Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (obligatorische Meldung)
- Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung. Dieses Formular beinhaltet sämtliche Teile des Flächenantrags und der Weinbaukarteierhebung (obligatorische Meldung)
- Antrag auf Änderung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen oder Winzerbetriebs (nur bei Änderungen)
- Antrag auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle (nur bei Änderungen)
- Antrag auf Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements (LE) oder einer nicht produktiven Fläche (NPF) (nur bei Änderungen)
- Antrag auf das Pflügen von Dauergrünland (obligatorische Meldung)
- Erstantrag für AUKM-Verpflichtungen
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