Geographisches Informationssystem (GIS)

Geodaten für die Landwirtschaft

Im Bereich der Landwirtschaft stellen Geodaten eine wichtige Informationsgrundlage dar, da raumbezogene Eigenschaften die landwirtschaftliche Produktion sehr differenziert beeinflussen und parzellenspezifische Maßnahmen erforderlich machen.

Geodaten werden sowohl in der landwirtschaftlichen Verwaltung wie auch in Beratung und Produktion seit langer Zeit intensiv genutzt. Die GIS-Abteilung der ASTA arbeitet laufend an der Erstellung neuer Geodaten in verschiedenen Fachbereichen. Diese werden in der Analyse verschiedenster thematischer Fragen in den Bereichen Statistik, Umwelt, Produktion, Planung, Monitoring, usw. eingesetzt.

Geographisches Informationssystem

Als geographisches Informationssystem bezeichnet man die Gesamtheit der Hard- und Softwarekomponenten, die zur Erfassung, Verwaltung, Analyse und Darstellung von raumbezogenen Daten notwendig sind.

Durch den Einbezug einer raumbezogenen Komponente ins Antragsverfahren für die Agrarförderungen wurde die GIS-Technologie im Bereich der Landwirtschaft stark gefördert. Seit 2005 wurden spezifische Anwendungen zur effizienten Verwaltung der landwirtschaftlichen Geodaten entwickelt. Heute ist die GIS-Technologie die Basistechnologie der landwirtschaftlichen Informationsverarbeitung geworden.

System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Die europäische Verordnung 2021/2116 sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Referenzparzellen basierend auf kartographischen Unterlagen verwalten.

Die Referenzparzellen, auch FLIK-Parzellen genannt, sind durch ihre Referenzgröße innerhalb sichtbarer Grenzen, als auch durch eine einheitliche und prämienfähige landwirtschaftliche Nutzung (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkultur) gekennzeichnet. Sie dienen als Grundlage der Flächenprämien. „FLIK“ bedeutet „Flächen-Identifikator“, somit ist auch jede Referenzparzelle mit einer eindeutigen FLIK-Nummer versehen.

In Luxemburg wurde das schlagbasierte Parzellenreferenzsystem (FLIK-Parzellen) erstmals im Jahr 2005 auf Basis der Luftbilder von 2004 gemäß den sichtbaren Bewirtschaftungsgrenzen digital erfasst. Seither wir das System kontinuierlich an Hand aktueller Luftbilder per Luftbild- interpretation überarbeitet. Unklare Grenzverläufe sowie rezente Nutzungsänderungen werden vor Ort per GPS vermessen. Hier wird dann ebenfalls eine Beurteilung der Prämienfähigkeit der Parzellen vorgenommen. Durch das aufwendige Aktualisierungsverfahren kann ein System von höchster Qualität und Aktualität gewährleistet werden, was durch den jährlichen von der Kommission veranlassten Qualitätstest bezeugt wird.

Seit 2015 muss das System außerdem eine Referenzschicht zur Verwaltung der im Umweltinteresse genutzten Flächen beinhalten. Als „ökologisch wertvolle Flächen“ (oder EFA-Flächen) wurden hier die im Rahmen der Cross-compliance geschützten Landschaftselemente (Hecken/Gehölzstreifen, Baumreihen, Feldgehölze und Weiher) sowie die Waldrandstreifen gezählt. Alle Elemente werden seit 2015 per Luftbildinterpretation in Form von Referenzdatensätzen verwaltet und im 2-Jahres Rhythmus aktualisiert.

Im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik von 2023 und des Erhalts nicht produktiver Landschaftselemente und Flächen zur Verbesserung der Biodiversität werden zusätzlich Schilfflächen und Schilfstreifen, Steinhaufen (Cairns) und Pufferstreifen entlang von Wasserläufen erfasst und verwaltet.

Die großherzogliche Verordnung vom 22. Dezember 2023 zur Einführung gemeinsamer Regeln für bestimmte finanzielle Interventionen, die im Gesetz vom 2. August 2023 über die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gebiete vorgesehen sind, legt die Modalitäten für die Aktualisierung und Wartung des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen fest.

Änderung der Referenzparzellen - FLIK

Antrag auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle

Ändert sich die Nutzfläche einer Parzelle (z. B. durch Bebauung, Erschließung, Entbuschung, Verschiebung der Bewirtschaftungsgrenze, u. ä.) mit direktem Einfluss auf die FLIK-Grenzen, so müssen diese FLIK-Änderungen bei der GIS-Abteilung der ASTA gemeldet werden. Die Anträge müssen hinsichtlich des folgenden Flächenantrags vor dem 15. Oktober (bzw. 1. September für N(B) Anfragen) übermittelt werden. Ein Luftbild mit Angabe der FLIK- Änderung, sowie ggf. ein Nachweis des Nutzungsrechts (bei neu hinzukommenden Flächen oder Umwandlung bestehender Flächen) sind hier unbedingt hinzuzufügen.

FLIK-Parzellen, welche über die letzten 3 Jahre nicht gemeldet wurden, werden von der ASTA deaktiviert und sind nicht mehr prämienfähig. Um sie für die Flächenprämien melden zu können, muss eine entsprechende Anfrage (Antragsart „Schaffung”) eingereicht werden. Die Aktivierungs-, bzw. Schaffungsanträge fehlender FLIK-Parzelle(n) werden noch bis zum Einsendeschlussdatum des Flächenantrages angenommen und die betreffende(n) Parzelle(n) ggf. für den laufenden Flächenantrag aktiviert. Der Nachweis des Nutzungsrechtes ist in diesem Fall unbedingt mitzuliefern.

Hier geht es zum Vorgang „Antrag auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle“ auf MyGuichet beziehungsweise zum Formular für die Meldung von Änderungen prämienfähiger Referenzparzellen (FLIK).

Änderung von Landschaftselementen - LE/NPF

Antrag auf Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements (LE) oder einer nicht produktiven Fläche (NPF)

Änderungen sowie Neumeldungen von Landschaftselementen und nicht produktiven Flächen können das ganze Jahr über an die GIS-Abteilung der ASTA gemeldet werden.

Hier geht es zum Vorgang „Antrag auf Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements (LE) oder einer nicht produktiven Fläche (NPF)“ auf MyGuichet.

Auch hier besteht weiterhin die Möglichkeit der Meldung mittels Formular. In diesem Fall ist ein Luftbild mit präziser Angabe der gewünschten Änderungen beizufügen.

Änderungen sowie Neumeldungen von Landschaftselementen und nicht produktiven Flächen können außerdem im Rahmen des Flächenantrages gemeldet werden.

Hilfestellung zur Abfrage von Informationen

Das Geoportal als Hilfestellung zur Abfrage von Informationen zu Parzellen, Landschaftselementen und nicht produktiven Flächen sowie zur Antragsstellung

Im thematischen Kartenfenster „Landwirtschaft“ des Geoportals bietet die ASTA und die Katasterverwaltung die Möglichkeit sowohl die FLIK-Parzellen als auch die Landschaftselemente und nicht produktiven Flächen online über das Geoportal abzurufen. Hier können Landwirte und Winzer neu bewirtschaftete Flächen leicht identifizieren, Schlaggrößen bei FLIK-Unterteilungen präzise abschätzen und die Dimensionen der einzelnen Landschaftselemente und nicht produktiven Flächen abfragen oder prüfen. Zusätzlich bietet das Geoportal Landwirtschaft die Möglichkeit, wichtige Geodaten aus anderen Bereichen wie Wasser, Umwelt, Boden oder Klima mit den FLIK-Parzellen zu überlagern damit der Landwirt sich über diverse Einwirkungen auf seine Flächen informieren kann.

Das Geoportal bietet außerdem die Möglichkeit, Luftbilder zu erstellen mit deren Hilfe der Landwirt sowohl bei der ASTA wie beim Service d’Economie Rurale verschiedene Anträge vervollständigen kann.

Geodaten für den Weinbau

Die Abteilung Weinbau arbeitet laufend an der Erstellung und Aktualisierung der Geodaten im Weinbau. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt auf dem Webdienst „Geoportail“ und umfasst folgende Datensätze:

Die Weinbaudatensätze finden Sie auf dem Geoportal im Menü „Katalog“ -> „Umwelt, Biologie, Geologie“ -> Weinbau. Alle Daten stehen auch zum Download auf dem Open Data-Portal jedem Interessenten zur Verfügung.

V-FLIK Referenzplan

Das System zur Identifizierung der landwirtschaftlichen Parzellen V-FLIK setzt die Referenzgrößen der Parzellen für die Beantragung der Flächenprämien fest. Dies erfolgt in Anwendung der großherzoglichen Verordnung vom 22. Dezember 2023 zur Einführung gemeinsamer Regeln für bestimmte finanzielle Interventionen, die im Gesetz vom 2. August 2023 über die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gebiete vorgesehen sind.

Die Aktualisierung der V-FLIK Parzellen erfolgt jährlich auf Basis der Luftfotos vum vorherigen Jahr. In einigen Fällen entsprechen diese Aufnahmen aber nicht den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. In dem Fall müssen diese FLIK-Parzellen aktiviert werden, damit die Flächen förderungsfähig werden.

Aktivierung von V-FLIK Parzellen

Aktivierung von V-FLIK Parzellen in rezenten Flurbereinigungen

Die Aktivierung von V-FLIK Parzellen bei Neuanpflanzungen in Flurbereinigungen erfolgt durch die Weinbaukarteierhebung. Als Nutzungsnachweis muss der „Tableau des attributions“ - zu beantragen beim Office national du remembrement (ONR) - mit der Weinbaukarteierhebung eingereicht werden.  

Aktivierung von FLIK-Parzellen

Aktivierung von FLIK-Parzellen ausserhalb von rezenten Flurbereinigungen

FLIK-Parzellen, welche über die letzten 3 Jahre nie gemeldet wurden, werden vom Weinbauinstitut deaktiviert und sind nicht mehr prämienfähig. Um die Weinberge anmelden zu können, muss eine entsprechende Anfrage mit Hilfe des folgenden Formulars bis spätestens den 15. Mai des laufenden Antragsjahres erfolgen. Der Nachweis des Nutzungsrechtes ist mitzuliefern.

Des Weiteren muss der Weinberg im Rahmen der Weinbaukarteierhebung angemeldet werden.

Änderung von FLIK-Parzellen

Ändert sich die Nutzfläche einer Parzelle (z. B. durch Bebauung, Erschließung, Entbuschung) mit direktem Einfluss auf die FLIK-Grenzen, so müssen diese FLIK-Änderungen  gemeldet werden. Diese Mitteilung erfolgt mit Hilfe des folgenden Formulars bis zum 15. Oktober mit Hinblick auf die folgende Antragsperiode. Ein Luftbild mit Angabe der FLIK- Änderung ist hinzuzufügen. Das Formular kann im Weinbauinstitut oder bei der GIS-Abteilung der ASTA eingereicht werden.

Anpassungen von FLIK-Parzellen können nicht im Rahmen des Flächantrages gemeldet werden.

 

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