Bau- und Betriebsgenehmigungen

Für den Bau oder Umbau eines Gebäudes, respektive für Abrissarbeiten, sind mehrere Baugenehmigungen erforderlich. Befindet sich das geplante Bauvorhaben in der Grünzone, muss neben der Baugenehmigung seitens der Gemeindeverwaltung und des Wasserwirtschaftsamtes zusätzlich eine Naturschutzgenehmigung beantragt werden. Ob sich der geplante Standort in der Grünzone (Zone verte) befindet, ist im allgemeinen Bebauungsplan der entsprechenden Gemeinde festgelegt.

Leitfaden – Bauen in der Grünzone

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau sowie dem Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität, wurde eine Leitfaden ausgearbeitet mit Infos zur Konzeption, den Beratungsangeboten sowie einer Übersicht über die benötigten Genehmigungsanträge.

Links zu den Genehmigungs-Vorgängen

Gemeinde

Das Antragsformular ist beim Service Technique der jeweiligen Gemeindeverwaltung erhältlich. Weitere Informationen findet man auf Guichet.lu.

Straßenbaugenehmigung (permission de voirie)

Naturschutz

Wasserschutz

Leitfaden zum Wasserschutz bei landwirtschaftlichen Infrastrukturen

Die regionalen Dienststellen der ASTA stehen bei allen Fragen rund um das Thema Regenwassermanagement und Berechnung des Volumens von Regenrückhaltebecken zur Verfügung.

Bei Weinbau-, Gemüse- und Obstbetrieben ist die regionale Dienststelle Süden zu kontaktieren, ansonsten stehen die Berater der regionalen Dienststelle Norden zur Verfügung.

Commodo Umweltschutz (AEV) und Arbeitsschutz (ITM)

Leitfaden zum Commodo

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