Herkunftsbezeichnungen und europäische Qualitätssysteme

Gewisse Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln können durch EU-Recht als geographische Angaben oder garantiert traditionelle Spezialitäten geschützt werden. Diese Systeme wurden von der EU im Jahre 1992 zum Schutz und zur Förderung traditioneller bzw. regionaler Produkte eingeführt. Geographische Angaben erlauben den Schutz von Namen bestimmter Erzeugnisse, die aufgrund ihrer Herkunft aus einer bestimmten Region spezifische Eigenschaften aufweisen oder deren Ansehen mit dem Erzeugungsgebiet zusammenhängt.

Ein EU-Register (eAmbrosia) gibt Auskunft darüber, welche Produkte einen Schutz genießen oder für welche Produkte eine Eintragung in das Register beantragt wurde. Für jede eingetragene Bezeichnung beinhaltet das Register die entsprechenden Rechtsbeschlüsse sowie ein in sämtliche Sprachen der EU übersetztes Dokument, welches das abgegrenzte geographische Gebiet, die spezifischen Eigenschaften des Produkts und die Auflagen zur Herstellung beschreibt.

Geografische Angaben

Geografische Angaben sind in folgende 3 Kategorien unterteilt:

  • g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnungen (Lebensmittel und Wein)
  • g. g. A. – geschützte geografische Angaben (Lebensmittel und Wein)
  • g. A. – geografische Angaben (Spirituosen)

Im Wesentlichen unterscheiden sich die g. U. und die g. g. A. in der Intensität der geografischen Verbindung zum Herstellungsgebiet - beispielsweise, in welchem Umfang die Rohstoffe aus dem Herstellungsgebiet stammen oder inwiefern der gesamte Herstellungsprozess in diesem Gebiet stattfindet. Die g. A. wird ausschließlich für Spirituosen verwendet.

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)

Als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) (AOP - Appellation d’origine protégée) eingetragene Produktnamen weisen die engste Verbindung zwischen einem bestimmten Produkt und dessen Herstellungsgebiet auf. Bei einer g. U. müssen die Rohstoffe aus dem Herstellungsgebiet stammen und sämtliche Herstellungsschritte müssen innerhalb dieses Gebietes erfolgen. Die spezifischen Eigenschaften des Produkts müssen dabei eindeutig auf die besonderen Eigenschaften (Klima, Vegetation, anthropogene Faktoren, …) des Herstellungsgebietes zurückzuführen sein. In der EU hergestellte Produkte mit einer g. U. sind im Allgemeinen verpflichtend mit folgendem Symbol gekennzeichnet. Lediglich beim Wein ist die Anbringung des Logos freiwillig.

Geschützte geografische Angabe (g. g. A.)

Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) (IGP - Indication géographique protégée) unterstreicht den Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal dieses Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Es muss jedoch mindestens ein Herstellungsschritt in der besagten Region erfolgen. In der EU hergestellte Produkte mit einer g. g. A. sind verpflichtend mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

Geografische Angabe für Spirituosen (g. A.)

Die geografische Angabe (g. A.) (IG - Indication géographique) schützt den Namen einer Spirituose mit Ursprung in einem Land, einer Region oder einem Ort, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal im Wesentlichen auf den geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Herstellungsschritte der Destillation oder Verarbeitung in besagter Region erfolgen. Die Rohstoffe müssen jedoch nicht aus dieser Region stammen. Das Symbol zur Kennzeichnung von geografische Angabe von Spirituosen entspricht dem der geschützten geografischen Angabe. Die Anbringung ist jedoch freiwillig.

Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.)

Bei der garantiert traditionellen Spezialität (g. t. S.) (STG - Spécialité traditionnelle garantie) stehen traditionelle Aspekte wie die Art und Weise der Herstellung des Erzeugnisses oder seine Zusammensetzung im Vordergrund, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind. Durch die Eintragung als garantiert traditionelle Spezialität wird ein Erzeugnis vor Fälschung und der Name vor widerrechtlicher Aneignung geschützt. In der EU hergestellte Produkte mit einer g. t. S. sind verpflichtend mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

Kontrollen

Die Administration des services techniques de l’agriculture (ASTA) und das Institut viti-vinicole (IVV) sind zuständig für die Kontrollen betreffend die geographischen Angaben und die garantiert traditionellen Spezialitäten. Kontrollen auf Ebene des Handels werden von der ASTA direkt durchgeführt, während die Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation vor der Vermarktung durch externe Kontrollstellen übernommen wird.

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