BeeFirst (2018-2020) Einfluss von Agrarstruktur und imkerlichen Praktiken auf die Bienengesundheit in Luxemburg

Dieses Projekt ist abgeschlossen.

Projektziel

Im Rahmen von BeeFirst wird der Einfluss der Landwirtschaft und der imkerlichen Praktiken auf die Bienengesundheit untersucht, um die Arbeitsmethoden in beiden Bereichen zu optimieren und somit hohe Winterverluste zu vermeiden.

Beschreibung

Bewirtschaftete Honigbienen zählen neben Schweinen und Rindern zu den wichtigsten Nutztieren. Sie tragen zur Bestäubung bei, einer Ökosystemdienstleistung mit einem geschätzten weltweiten Wert von etwa 153 Milliarden US Dollar. In Luxemburg betrugen in den letzten Jahren die Überwinterungsverluste bei Honigbienen im Mittel ungefähr 20 ± 7 %. Als wahrscheinliche Ursachen für die zeitweise hohen Verluste werden Parasiten, Wettereinflüsse, geänderte Landnutzungen sowie die Belastung durch Pestizide untersucht. Der Schutz der Bestäuber ist wichtiger Bestandteil des Nationalen Aktionsplans zur Reduzierung der Pflanzenschutzmittel. Dieser Aktionsplan sieht die Fortführung des Projektes BeeFirst und insbesondere auch die Analyse von Pflanzenschutzmittelrückständen im Pollen vor.

  1. Jährliche Erfassung der Verlustquote. Jedes Jahr wird nach dem Ende des Winters ein Fragebogen über die Veterinärverwaltung an die Imker verschickt. Neben den Völkerverlusten wird nach imkerlichen Praktiken wie Varrobehandlungen, sowie nach Fütterung und Betriebsweise gefragt. Diese Daten werden am LIST statistisch analysiert, um so die im Hinblick auf die Winterverluste erfolgreichsten, aber auch die am wenigsten erfolgreichen Praktiken zu identifizieren. Die Erfassung der Verluste ist die Grundlage für die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen und die Erfolgskontrolle.
  2. Sichere Anwendung chemischer Substanzen in der Imkerei. Auch in der Imkerei ist Hygiene notwendig. Dazu werden verschiedene chemische Substanzen verwendet, wie sie zum Beispiel bei der Desinfektion von Werkzeugen oder bei der Bekämpfung von Bienenparasiten wie der Varroamilbe notwendig sind. Zwar sind die meisten Produkte biologischen Ursprungs, aber auch eine natürliche Säure ist bei falscher Anwendung für Mensch und Umwelt nicht ohne Risiko. Imker sollen im Umgang mit diesen Substanzen geschult werden, um Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie negative Effekte auf die Umwelt auszuschalten. Ein Leitfaden zum sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln in der Imkerei wird in der „Lëtzebuerger Beien-Zeitung“ veröffentlicht.
  3. Vorkommen von Pestizidrückständen (Pflanzenschutzmittel* und Biozide**), Schwermetallen, Varroabefall und Bienenvölkerverlusten. An Versuchsbienenständen, die einen Abstand von mindestens 5 km von den Landesgrenzen haben, werden im Frühjahr und Sommer Pollenproben entnommen und auf Rückstände von Pflanzenschutzmittel und Biozide analysiert. Weiterhin wird der Varroabefall und seit 2020 auch die Konzentration

* Pflanzenschutzmittel = Schädlings-, und Unkrautbekämpfungsmittel, die dem Schutz von Kulturpflanzen dienen

** Biozide = Schädlingsbekämpfungsmittel, die nicht dem Schutz von Kulturpflanzen dienen, wie z.B. Holzschutz- und Desinfektionsmittel ausgewählter Schwermetalle im Pollen erfasst.Statistische Analysen sollen aufzeigen, welchen Anteil Varroabefall und Pestizidrückstände auf die Winterverluste unter den realen Bedingungen der praktischen Imkerei bei realistischer Belastung in Luxemburg haben.

Dauer

2018 - 2020

Projektträger

Partner

Resultate

Eine abschließende Bewertung und Veröffentlichung der Resultate aller Arbeitspakete der abgeschlossenen Förderperiode kann Anfang 2022 erwartet werden. Da sowohl der Einsatz von Pestiziden als auch der Varroabefall jahresabhängig schwankt, sind Ergebnisse aus mehreren Jahren notwendig, um Reproduzierbarkeit und eventuelle Trends zuverlässig bewerten zu können. Erste Zwischenresultate über das Monitoring von Pflanzenschutzmittel-, Biozidrückständen und Schwermetallen im Pollen stehen zum Download bereit.

Kosten

Die Kosten für das gesamte Projekt, die vom Ministerium laut Projektantrag übernommen werden, belaufen sich auf maximal 183.000 Euro.

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