Pflanzenschutzmittel und Aktionsplan

Als Pflanzenschutzmittel gelten im Allgemeinen alle Mittel, deren Einsatz dem Schutz von Pflanzen und Erntegütern oder der Unkrautbekämpfung dient. Wachstumsregler wie Reifebeschleuniger oder Keimhemmungsmittel gelten ebenfalls als Pflanzenschutzmittel, Algenbekämpfungsmittel in der Regel jedoch nicht. Eine genaue Definition der Pflanzenschutzmittel findet man in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Jedes Pflanzenschutzmittel beinhaltet einen oder mehrere Wirkstoffe. Sie verleihen den Mitteln ihre gewünschte Funktion, indem sie Pflanzenschädlinge und Unkräuter abtöten oder deren Aufkommen hemmen. Nur die in der Europäischen Union zugelassenen Wirkstoffe dürfen in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden.

Die Wörter „Pflanzenschutzmittel“ und „Pestizid“ werden oft synonym verwendet. Der Begriff „Pestizid“ umfasst neben den Pflanzenschutzmitteln jedoch zusätzlich die Biozide. Letztere sind Mittel, die nicht zum Zwecke des Pflanzenschutzes eingesetzt werden, wie zum Beispiel Desinfektionsmittel oder fäulnishemmende Fassadenanstriche.

Biozide unterliegen anderen nationalen und europäischen Vorschriften als Pflanzenschutzmittel. Weiterführende Informationen zum Thema Biozide finden Sie auf dem Portail de l’environnement.

Nützlinge gelten nicht als Pflanzenschutzmittel, bedürfen in Luxemburg daher momentan keiner Zulassung und sind frei verkäuflich.

Die Einfuhr und Freisetzung nicht heimischer Tier- und Pflanzenarten sind jedoch durch Artikel 25 des Naturschutzgesetzes gesetzlich geregelt und bedürfen der Genehmigung des Ministers für Umwelt.

Aktionsplan zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel

Die nationale Politik bezüglich des Einsatzes der Pflanzenschutzmittel wird im Aktionsplan zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln beschrieben. Dieser wurde im Dezember 2017 verabschiedet.

Wichtige Ziele des Aktionsplans sind:

  • die allgemeine Reduktion der Risiken für Mensch und Umwelt
  • detailliertere Erhebungen zu Verkauf und Anwendung von Pflanzenschutzmittel
  • die Einschränkung der Anzahl von Pflanzenschutzmitteln für den Hobbybereich
  • der Gewässer- und Bestäuberschutz
  • die Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit „Big Movers“-Wirkstoffen um 30 % bis zum Jahr 2025
  • die Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 % bis zum Jahr 2030.

Zusätzlich sieht der Aktionsplan die Umsetzung von 25 themenspezifischen Maßnahmen vor. Diese betreffen zum Beispiel den Schutz der Anwender und Anrainer, den Ausbau der Biolandwirtschaft oder den Verzicht auf die Anwendung von Glyphosat.

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