Düngung im Weinbau

Stickstoffdüngung

Bemessung des verfügbaren Stickstoffs

Vor dem Aufbringen von Stickstoffdünger sollte der N-Düngebedarf jährlich für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit ermittelt werden. Die Stickstoffdüngung sollte sich dabei nach den Faktoren Zielertrag, Wüchsigkeit der Anlage, Bodenpflege und Humusgehalt richten. Überall dort, wo eine Stickstoffdüngung geplant ist, sollte diese zum Austrieb der Reben erfolgen. Stickstoffhaltige Dünger sind in die offenen Gassen zu säen, um ihre Verfügbarkeit sicherzustellen. Zur Bestimmung des Stickstoffbedarfs finden Sie hier einen Stickstoff-Rechner.

Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau

Betriebe, die am Agrarumweltprogramm der Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau teilnehmen, dürfen nicht mehr als die anhand des Berechnungsbogens festgestellte Menge an verfügbaren Stickstoff in den jeweiligen Weinbergen ausbringen.

Phosphor-, Kali und Magnesium

Bodenanalysen

Grundlage einer ordnungsgemäßen Düngung ist die Bodenuntersuchung. Die Bodenuntersuchung ermöglicht die Ermittlung der Bodenart, der Vorräte an K, P, Mg, sowie dem pH-Wert und dem Humusgehalt. Die Untersuchung der Böden ist nicht nur wichtig, um Nährstoffmängel aufzudecken, sondern sie bewahrt auch vor den Folgen einer kostenträchtigen und möglicherweise qualitätsmindernden Überversorgung.

Die traditionelle Bodenuntersuchung sieht eine Trennung in Ober- (0-30 cm) und Unterboden (30-60 cm) vor. Weil in den, im Luxemburger Weinbau überwiegend vorzufindenden, schweren Böden die Nährstoffverlagerung von Phosphor und Kali äußerst langsam in die untere Bodenschicht erfolgt, ist eine Analyse der oberen Schicht für die Erhaltungsdüngung ausreichend.

Phosphor

Phosphor ist in allen Bodenarten schwer beweglich und unterliegt praktisch keiner Auswaschung. Phosphatmangel ist sehr selten, die meisten Weinberge sind mit Phosphor überdüngt. Bei der Phosphordüngung sollten die laut Bodenanalysen errechneten Nährstoffbedürfnisse nicht überschritten werden. Wenn keine Bodenanalysen vorliegen, sollte die Gehaltsklasse C bei der Phosphordüngung nicht überschritten werden (d. h. maximal 40 kg P₂O₅/ha).

Kali- und Magnesiumdüngung

Bei der Kali-und Magnesiumdüngung sollten die laut Bodenanalysen errechneten Nährstoffbedürfnisse nicht überschritten werden. Wenn keine Bodenanalysen vorliegen, sollte bei der Kali- und Magnesiumdüngung folgende Erhaltungsdüngung im Bereich der anzustrebenden Versorgungsstufe C für den Oberboden nicht überschritten werden:

  • Kali: 93 kg K₂O/ha für leichtere und mittlere Böden; 106 kg K₂O/ha für schwere Böden
  • Magnesium: 40 kg MgO/ha.

Angesichts der häufig hohen Bodengehalte von Phosphor (P₂O₅) und Kali (K₂O) im Luxemburger Weinbau ist meistens nur die Düngung von Stickstoff und Magnesium erforderlich! Des Weiteren gilt zu beachten, dass ein K/Mg­ Verhältnis von über 5:1 die Stiellähme fördert, insbesondere in Jahren mit häufigem Wechsel zwischen Trockenperioden und reichlichen Niederschlägen.

Spezialfall Wiederbepflanzungen

Vor einer geplanten Wiederbepflanzung sowie in flurbereinigten Gebieten sollte neben dem Oberboden auch der Unterboden (30 – 60 cm) beprobt werden. Insbesondere in älteren flurbereinigten Gebieten tritt oft eine

  • Überdüngung der oberen Bodenschicht (Gehaltsklasse D oder E) und
  • die Unterversorgung der unteren Bodenschicht (Gehaltsklasse A oder B) mit Phosphor (P₂O₅) und Kali (K₂O) auf.

In diesen Weinbergen wird eine Nährstoffanreicherung mit Phosphor (P₂O₅) oder/und Kali (K₂O) von der ASTA in dem Unterboden empfohlen. Da vor allem der Nährstoff Phosphor (P₂O₅) schwer beweglich ist, sollte anstatt einer Düngung dieses Nährstoffes, bei abgetrocknetem Bodenzustand, eine tiefgründige Durchmischung der unteren und der oberen Bodenschichten durchgeführt werden. Hierzu eignet sich u. a. die Spatenmaschine. Auf solchen Weinbergsböden soll jedoch unbedingt bei der nächsten Wiederbepflanzung eine Grunddüngung (Vorratsdüngung) mit bis zu 3-5-facher empfohlener Jahresgabe an Kali und Magnesium erfolgen. Anschließend muss auf eine gute Durchmischung des Bodens geachtet werden.

Die Wiederbepflanzung bietet die einzige Gelegenheit, einen Nährstoffmangel in der unteren Bodenschicht mit einer Vorratsdüngung und einer Durchmischung des Bodens zu beheben!

Mindestanforderungen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen

Bei der Phosphordüngung dürfen die laut Bodenanalysen errechneten Nährstoffbedürfnisse nicht überschritten werden. Wenn keine Bodenanalysen vorliegen, darf die Gehaltsklasse C bei der Phosphordüngung nicht überschritten werden (d. h. maximal 40 kg P₂O₅/ha).

  • Auf Weinbergsböden, die gemäß einer Bodenanalyse einen Phosphorgehalt in der E-Klasse im Oberboden (über 30 mg P₂O₅/100g Boden) aufweisen, darf weder eine mineralische noch eine kombinierte organisch-mineralische P₂O₅-Düngung mehr erfolgen.
  • Solange die Humusgehalte unter 3,44 % (entspricht 2 % Carbone organique) liegen, kann aber in diesen Weinbergen noch eine rein organische Düngung landwirtschaftlicher oder pflanzlicher Herkunft erfolgen, vorausgesetzt der Grenzwert von 2 Düngeinheiten/ha (=170 Norg/ha und Jahr) sowie die Grenzwerte der ausgewiesenen Wasserschutzzonen werden nicht überschritten.
  • In Weinbergen mit einem Humusgehalt über 3,44 % und einem Phosphorgehalt über 30 mg P₂O₅/100g Boden darf auch keine organische Düngung mehr erfolgen.

Der Humusgehalt wird folgendermaßen berechnet:

  • Humusgehalt ­= % Corg ­x ­1,72­ (Corg­ = ­organischer ­Kohlenstoff ­gemäß­ Bodenanalyse)

Die Berechnung der jährlichen Phosphordüngung erfolgt aufgrund einer Bilanzierung auf maximal 5 Jahre. In der Bilanzierung werden sowohl die mineralischen als auch die organischen Dünger berücksichtigt. D. h. die Nährstoffe können im Rahmen einer Schaukeldüngung (Pendeldüngung) in einem maximal 5-jährigen Rhythmus ausgebracht werden. Die Schaukeldüngung muss im Betriebsheft vermerkt werden.

Beispiel:­

  • Gemäß­ Bodenanalysen ­kann ­der­ Betriebsleiter­ auf­ einer ­Parzelle ­maximal­ 80 kg/ha ­P₂O₅­ jährlich ­ausbringen.­ Anstatt­ jedes­ Jahr­ diese­ Menge­ auszubringen, kann­ er ­jedes zweite ­Jahr­ maximal ­die ­­doppelte­ Menge,­ d.­ h.­maximal ­2 x 80 = 160 kg/ha­ P₂O₅­ ausbringen.­ Im ­Betriebsheft ­(Parzellenpass)­ ist ­diese ­­Düngung­ als Pendeldüngung ­zu ­vermerken.

Die tatsächlich ausgebrachten Mengen an organischem und mineralischem Dünger sind in einem Betriebsheft einzutragen. Lediglich die Untersuchung der oberen Bodenschicht (0-­30­ cm) ist eine Mindestanforderung für Weinbergsparzellen. Die Beprobung des Unterbodens (30-60 cm) ist fakultativ. Liegen aber Analysen des Unterbodens vor, so darf die daraus resultierende maximale Phosphordüngung nicht überschritten werden. Die Düngungsempfehlungen des Ober- und Unterbodens können summiert werden.

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