Hubschrauberspritzungen
Allgemeines
- Hubschrauberspritzungen sind genehmigungspflichtig. Pflanzenschutzmittel dürfen mit dem Hubschrauber nur in Weinbergen mit einer mittleren Hangneigung von über 20 % ausgebracht werden.
- Seit der Saison 2017 dürfen nur noch diejenigen Weinberge gesprüht werden, die innerhalb des gesetzlich definierten Hubschrauberperimeters liegen. Die Kartenzonierungen sind dem Anhang der großherzoglichen Verordnung beigefügt.
- Zur Hubschrauberspritzung dürfen nur zugelassene Fungizide angewendet werden, die darüber hinaus für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt worden sind.
- Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln muss per GPS dokumentiert werden. Die Verwendung von abdriftmindernden Düsen (Anti-Drift Düsen, Injektordüsen) ist obligatorisch.
Sicherheitsabstand
Folgende Sicherheitsdistanzen müssen eingehalten werden:
Wohnhäuser, Gärten und öffentliche Plätze | 20 m |
Flüsse, Gewässer, Quellen und Trinkwasserbecken | 30 m |
Naturschutzgebiete | Festlegung durch Kartenzonierung des Hubschrauberperimeters |
ökologisch bewirtschaftete Weinbergsflächen | 20 m |
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