Hubschrauberspritzungen

Allgemeines

  • Hubschrauberspritzungen sind genehmigungspflichtig. Pflanzenschutzmittel dürfen mit dem Hubschrauber nur in Weinbergen mit einer mittleren Hangneigung von über 20 % ausgebracht werden.
  • Seit der Saison 2017 dürfen nur noch diejenigen Weinberge gesprüht werden, die innerhalb des gesetzlich definierten Hubschrauberperimeters liegen. Die Kartenzonierungen sind dem Anhang der großherzoglichen Verordnung beigefügt.
  • Zur Hubschrauberspritzung dürfen nur zugelassene Fungizide angewendet werden, die darüber hinaus für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt worden sind.
  • Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln muss per GPS dokumentiert werden. Die Verwendung von abdriftmindernden Düsen (Anti-Drift Düsen, Injektordüsen) ist obligatorisch.

Sicherheitsabstand

Folgende Sicherheitsdistanzen müssen eingehalten werden:

Wohnhäuser, Gärten und öffentliche Plätze 20 m
Flüsse, Gewässer, Quellen und Trinkwasserbecken 30 m
Naturschutzgebiete Festlegung durch Kartenzonierung des Hubschrauberperimeters
ökologisch bewirtschaftete Weinbergsflächen 20 m

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