Laboranalysen  |  Tiere Luxemburg schweinepestfrei Abgrenzungszaun zu Belgien abgerissen

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In Europa hat das Tiervirus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Behörden und Schweinezüchter die letzten Jahre in Atem gehalten. Luxemburg ist jedoch seit Beginn der Seuche schweinepestfrei geblieben, nicht zuletzt dank der guten Zusammenarbeit und der Präventionsmaßnahmen, welche die nationale Arbeitsgruppe Task Force ASP zusammen mit den anderen europäischen Behörden, Landwirten und Jägern ausgearbeitet hat. Die absolute Priorität der Regierung war und ist es, das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand zu verhindern.

Da das Risiko der Afrikanischen Schweinepest jetzt gering ist, wurde der 13 km lange Abgrenzungszaun, der 2019 entlang der Grenze zu Belgien, südlich von Steinfort, parallel zur Fahrradpiste, errichtet wurde, im Sommer abgerissen.

Die luxemburgischen Behörden bleiben in permanentem Kontakt mit den zuständigen belgischen, französischen und europäischen Behörden, um alle Maßnahmen zu koordinieren und um eine mögliche Einschleppung des Virus zu verhindern.

Das Landwirtschaftsministerium appelliert an alle betroffenen Akteure, weiterhin wachsam zu bleiben, und die Wildschweinpopulation auf einen niedrigen Stand zu senken.

Weitere präventive Vorkehrungen

  • Die Jagd auf Wildschweine ist außerhalb der Wälder das ganze Jahr über erlaubt.
  • Bis Ende Oktober 2022 bezahlt das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung eine Prämie in Höhe von 50 € für jedes erlegte Wildschwein bis 30 kg, und appelliert, die üblichen Regeln bezüglich Biosicherheit einzuhalten, und die Aufbrüche von Wildschweinen in den bekannten Sammelstellen zu entsorgen.
  • 7 Sammelstellen für Wild (tote Tiere oder Aufbruch) stehen zu Verfügung.
  • Tot aufgefundene Wildschweine, bei denen die Todesursache nicht offensichtlich ist werden auf ASP getestet. Der aktuelle Stand der Verteilung der Wildschweine und Resultate der Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest (ASP) in Luxemburg wird regelmäßig hier publiziert. (Stand: 01.01.22-31.12.22).
  • Alle Landwirte sind aufgefordert, die Regeln der Biosicherheit zu respektieren. Jeder Betrieb wurde durch einen Amtstierarzt besucht, um eine Beurteilung hinsichtlich der Biosicherheit durchzuführen. Die Administration des services vétérinaires (ASV) hat alle Schweinehalter per Einschreiben daran erinnert, alle Regeln der Biosicherheit strengstens einzuhalten und pflichtwidrigen Betrieben ein Aufforderungsschreiben zugesandt.
  • Für den Fall der Entdeckung eines Wildschweinkadavers ohne offensichtliche Todesursache wurde ein sanitäres Überwachungsnetz eingerichtet.,Tel.: 247-56666 (Administration de la nature et des forêts).

    Diese Maßnahmen sind vorrübergehend und können je nach Entwicklung der Situation angepasst werden.

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