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Ungewollter Nachwuchs führt oft dazu, dass die Katze und/oder die Kätzchen ausgesetzt werden. Eine Kastration verhindert eine ungewollte Vermehrung der Tiere und ist somit ein Akt im Sinne des Tierschutzes und des Tierwohls. Die Katze ist ein Haustier und kann als solches nicht ohne Gefahr für ihre Gesundheit und für die Allgemeinheit sich selbst überlassen werden.
Bis zu zwei Mal im Jahr kann eine weibliche Katze Junge bekommen, im Durchschnitt zwei bis sechs Kitten kommen pro Wurf auf die Welt. Von den überforderten Besitzern werden die Tiere oft ausgesetzt, sind sich also selbst überlassen und sterben, oft auch altersbedingt, entweder wegen mangelnder Ernährung oder wachsen unter schlechten Bedingungen auf. Ein streunender Kater kann zudem mehrmals täglich decken. Die Vermehrung dieser herrenlosen Katzen wird oft zum Problem. Tierheime nehmen sie auf und versuchen, sie zu vermitteln.
Die Kastration ist ein Instrument zur Bekämpfung und Prävention des Aussetzens von Tieren und von Verletzungen des Tierwohls.
Aus tierärztlicher Sicht gibt es verschiedene Gründe für die Kastration sowohl einer weiblichen als auch einer männlichen Katze:
Die Kastration wird üblicherweise ab einem Alter von 6 Monaten durchgeführt, kann aber auch schon wesentlich früher erfolgen. Allgemein sollte der Zeitpunkt, nach einer tierärztlichen Beurteilung des Entwicklungsstandes des betreffenden Tieres, zusammen mit dem Tierarzt bestimmt werden. Die frühe Kastration wird insbesondere im Fall von streunenden Katzen empfohlen, um die Vermehrung so früh wie möglich zu verhindern.
In Luxemburg ist die Kastration von Freigänger-Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen) gemäß Art.14 der großherzoglichen Verordnung vom 5. Dezember 2018 über die Anforderungen an die Haltung von Tieren erforderlich.
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