Beihilfen Finanzielle Soforthilfe Für die Sektoren in der Landwirtschaft, die von spezifischen Problemen betroffen sind

Beihilfen

Finanzielle Soforthilfe für die Sektoren in der Landwirtschaft, die von spezifischen Problemen betroffen sind, die sich auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe auswirken.

Um die negativen Auswirkungen von den starken Preisanstiegen bei Energie und landwirtschaftlichen Betriebsmitteln seit Herbst 2021 auf die Landwirte in der Union teilweise auszugleichen, hat die Europäische Kommission beschlossen, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des EU-Vertrags, eine finanzielle Soforthilfe für die Sektoren in der Landwirtschaft, die von spezifischen Problemen betroffen sind, die sich auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe auswirkt zu gewähren.

Der von der EU-Kommission für diese finanzielle Soforthilfe festgesetzte Betrag wurde mit einer zusätzlichen nationalen Unterstützung durch die luxemburgische Regierung in Höhe von 200 % ergänzt.

Entschädigungsberechtigt sind aktive Landwirte, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • die eine Verpflichtung für die Agrarumweltmaßnahme „Landschaftspflegeprämie“ im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2014-2022 eingegangen sind und die im Jahr 2023 noch läuft, oder die eine Verpflichtung für die Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahme "Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft/Weinbau/Baumschule" im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2023-2027 eingegangen sind und die für das Jahr 2023 für zulässig erklärt wurde;
  • deren Betrieb einen Standard Output für das Jahr 2023 in Höhe von mindestens 75.000 € aufweist;
  • der Antrag auf eine finanzielle Soforthilfe wird innerhalb der festgelegten Frist eingereicht.

Die Höhe der Soforthilfe basiert auf den im Flächenantrag 2023 angegebenen und zurückbehaltenen Flächen und Viehbeständen. Berücksichtigt werden hierbei Flächen im In- und Ausland.

Da die zurückbehaltene Gesamtfläche und der definitive „Standard Output“ noch nicht feststeht, stellen die hier unten genannten Soforthilfebeträge nur eine Schätzung dar.

Die Höhe der Soforthilfe ist folgendermaßen festgelegt:

  1. Teilbetrag:    4,2 Euro/ha für alle Kulturen die entweder in der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahme 2023-2027 „Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft/Weinbau/Baumschule“ berücksichtigt werden, oder in der Agrarumweltmaßnahme 2014-2022 „Landschaftspflegeprämie“ berücksichtigt werden.
  2. Teilbetrag:    5 Euro pro 1.000 Euro „Standard Output“, ausschließend berechnet auf Basis des Tierbestandes mit Ausnahme von Equiden.

Der Höchstbetrag der Soforthilfe beträgt 5.000 Euro pro Betrieb.

Die Soforthilfe muss zu einem Anspruch auf einen Mindestbetrag von 100 Euro führen.

Die in Frage kommenden Betriebe, welche in den Genuss der genannten Anpassungsbeihilfe kommen könnten, wurden bereits angeschrieben. Der entsprechende Antrag wurde in diesem Schreiben mitgesendet und muss bis spätestens zum 31. Dezember 2023 beim Service d’Economie Rurale eingereicht werden.

Landwirte, die Fragen zu dieser Mitteilung haben, können sich gerne an die zuständigen Beamten des Service d’Economie Rurale wenden:

Patrick Stranen (Tel.: 247-82595)

Mireille Braun (Tel.: 247-72553)

Lynn Kieffer (Tel: 247-82567)

Roland Nagy (Tel.: 247-83557)

Marie-Josée Mangen (Tel.: 247-82551)

oder per E-Mail an: aide2023@ser.etat.lu

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