Beihilfen  |  Beratung und Buchführung Antrag auf Beihilfe für eine landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung Ab 1. Januar 2025 nur noch über MyGuichet.lu

Beihilfen

Beratung und Buchführung

Hiermit möchten wir den Landwirten, Gärtnern und Winzer mitteilen, dass Anträge auf eine Beihilfe für eine landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung ab dem 1. Januar 2025 nur noch ausschließlich über MyGuichet.lu eingereicht werden können!

Nach erbrachter Beratungsdienstleistung wird die Beihilfe an die zugelassene Beratungsorganisationen ausgezahlt.

Die Voraussetzung zur Antragstellung in MyGuichet.lu sind dieselben wie z.B beim Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung, und zwar:

  • Sie müssen über eine LuxTrust-Lizenz verfügen.
  • Sie müssen sich in MyGuichet.lu einen beruflichen Bereich einrichten.
  • Sie müssen Ihren beruflichen Bereich mit Hilfe eines persönlichen Nutzercodes zertifizieren.

Haben Sie dies bereits für andere Anträge getan, dann gelangen Sie direkt zum Vorgang und brauchen keine weiteren Schritte zu durchlaufen.

Sollten Sie bis jetzt Anträge durch eine Drittperson (z.B. Berater) gestellt haben (mit Hilfe des zugestellten Beratercode), so ist Ihr persönliche Aktivierungscode, den Sie in der Vergangenheit von Amts wegen zugestellt bekommen haben, bereits abgelaufen. In diesem Fall müssen Sie beim Service d’économie rurale einen neuen anfordern. Beachten Sie jedoch: Beim Erstellen eines neuen persönlichen Codes wird automatisch ebenfalls ein neuer Beratercode erstellt. Dadurch wird der alte Beratercode automatisch desaktiviert. Nehmen Sie entsprechend Rücksprache mit Ihrem Berater.

Anfragen auf neue persönliche Codes können Sie per E-Mail an token@ser.etat.lu senden. Hinweise wie Sie Ihren beruflichen Bereich in MyGuichet.lu einrichten und zertifizieren, finden Sie in den reichlichen Hilfestellungen von Guichet.lu, sowie im Benutzerhandbuch des elektronischen Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung auf dem Landwirtschaftsportal (unter Betrieb/Betriebsführung/ Flächenantrag - Weinbaukarteierhebung – Strukturerhebung).

Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Beamten wenden.

Bei Fragen zu den Beratermodulen:

Bei Fragen zu den persönlichen Aktivierungscodes

 

 

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