Pflanzenschutz Schutz vor Ein- und Verschleppung von Schadorganismen Ein wichtiger Beitrag für den Schutz der Umwelt und der Verbraucher in Luxemburg

Pflanzenschutz

Der Pflanzenschutzdienst (Service de la protection des végétaux) der Administration des „Services Techniques de l’Agriculture“ (ASTA) ist zuständig für den Schutz von Pflanzen in Bezug auf die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen. Quarantäneschadorganismen stellen weltweit eine ernst zu nehmende Gefahr für Landwirtschaft und Natur dar. Daher müssen wirksame Maßnahmen getroffen werden, die ihr Auftreten verhindern, vorhandene Befallsherde beseitigen und eine Verschleppung vorbeugen. Unsere Mobilität, der weltweite Handel und die Klimaerwärmung führen dazu, dass immer mehr Pflanzen, Tiere und damit auch Schaderreger an Orte gelangen, an denen sie zuvor nie auftraten. Der Schutz vor Ein- und Verschleppung solcher Schadorganismen ist ein wichtiger Beitrag für die nachhaltige Pflanzenproduktion, eine vielfältige Kulturlandschaft und damit auch den Schutz der Umwelt und der Verbraucher in Luxemburg. Wird es Quarantäneschädlingen erlaubt sich zu etablieren, sind sie nur schwer oder überhaupt nicht mehr auszurotten, was in den allermeisten Fällen deutlich mehr Pflanzenschutzmaßnahmen oder enorme Ertragseinbußen bedeutet.

Im Rahmen des Obstbautages wurden drei Vertreter der Bohrfliegenfamilie vorgestellt, welche mittels befallener Früchte über weite Distanzen verschleppt werden können. Die Apfelfruchtfliege aus Nordamerika und die Mexikanische Fruchtfliege aus Mittelamerika und dem Süden der USA konnten in Europa noch nicht nachgewiesen werden. Die dritte ist die Orientalische Fruchtfliege, die als eine der bedeutendsten schädlichen Fruchtfliegenarten weltweit gilt und über 300 Arten befällt. In Italien gibt es seit 2023 ein Ausbruchsgebiet und auch in Frankreich sind einzelne Exemplare gefunden worden. Die Apfelfruchtfliege gilt ebenfalls als besonders bedenklich, weil sie an ein gemäßigtes Klima angepasst ist. Fruchtfliegen legen ihre Eier unter die Fruchtschale, die Larven entwickeln sich im Fruchtfleisch und führen so zu einem erheblichen Schaden an den Früchten.

Zwei andere Käferarten, die ein hohes Schadpotenzial im Obstbau haben, sind der Japankäfer und der Asiatische Moschusbockkäfer. Der Japankäfer ernährt sich von Blättern, Blüten und Früchten von mindestens 300 Wirtspflanzenarten u.a. vielen Obstarten, Reben und Mais. Der Japankäfer hat in Europa keinen natürlichen Gegenspieler und das Potenzial zur Massenvermehrung, so dass großflächige Schäden möglich sind. In Italien und in der Schweiz gibt es bereits große Befallsherde.

Der Asiatische Moschusbockkäfer, dessen Larven das Holz befallen, ist schwarz und hat einen auffälligen roten Halsschild, der in einigen Fällen auch schwarz sein kann. Er befällt Prunus-Arten wie Pflaume und Kirsche und kann durch die bis zu 12 mm großen Fraßgänge seiner Larven einen sehr hohen Schaden verursachen. Der Baum wird dadurch so weit geschwächt, dass sekundäre Infektionen mit Pilzen oder Bakterien folgen können, die zum Absterben ganzer Äste bzw. des gesamten Baumes führen.

In Luxemburg wird ein Monitoring dieser und vieler anderer Quranantäneschadorganismen durch den „Service de la protection des végétaux“ durchgeführt. Dies umfasst visuelle Analysen der möglichen Wirtspflanzen, Kontrollen von Pflanzen im Handel und im Import aus Drittländern, sowie der Einsatz von spezifischen Lockstoff-Fallen an Risikostandorten. Betroffene Personengruppen, die professionell in der Landwirtschaft oder Natur tätig sind, werden über die Gefahren und die Meldepflicht von Quarantäneschädlingen aufgeklärt. Privatpersonen sind nicht zur Meldung verpflichtet, es wird aber empfohlen, bei einem Verdacht die ASTA zu informieren. Des Weiteren wurden folgende Broschüren zu verschiedenen Quarantäneschadorganismen ausgearbeitet und öffentlich zugänglich gemacht:

Bei Verdacht auf Präsenz eines Quarantäneschadorganismus kontaktieren Sie bitte umgehend den Pflanzenschutzdienst. Falls möglich, fotografieren Sie das Insekt oder die Symptome und teilen dem Pflanzenschutzdienst den genauen Fundort mit. Nur tote Exemplare dürfen eingesammelt und dem Pflanzenschutzdienst übergeben werden.

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