Wegen der anhaltenden schwierigen Lage im landwirtschaftlichen Sektor, bedingt durch eine große Anzahl extremer meteorologischer Ereignisse (Dürren und Überschwemmungen) sowie durch hohe Energie- und Betriebsmittelpreise infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine, wurde auf EU-Ebene eine Sonderregelung beim GLÖZ 8 für das Jahr 2024 getroffen. Diese Sonderregelung unterscheidet sich jedoch von der des Jahres 2023.
Erzeuger, die der GLÖZ 8-Auflage unterliegen, müssen im Jahr 2024 mindestens 4% ihrer Ackerflächen zu folgenden Zwecken nutzen:
Option 1: nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente, einschließlich brachliegender Flächen; und/oder
Option 2: Leguminosen ohne Pflanzenschutzmittel; und/oder
Option 3: Zwischenfrüchte (in Sinne einer Nachfrucht) ohne Pflanzenschutzmittel
Hierzu sei Folgendes zu beachten:
- Die Option 1 ist die Option, die bis jetzt umgesetzt wurde (jedoch ohne die Ausnahmeregelung „Stilllegung mit Lebensmittelerzeugung“).
- Die Optionen 2 und 3 sind neu.
- Der Landwirt kann unter den verschiedenen Optionen auswählen und sie kombinieren.
- Landschaftselemente werden jederzeit mir ihren Gewichtungswerten mit angerechnet.
- Zwischenfrüchte haben in dieser Ausnahmeregelung wie Leguminosen einen Gewichtungswert von 1 (und nicht 0,3). D.h. ein Landwirt mit 100 ha Ackerland, bei welchem Leguminosen nicht passen und der keine Flächen stilllegen will, erfüllt seine GLÖZ 8-Auflage, wenn er mindestens 4 ha an Zwischenfrüchte einsät.
- Leguminosen, welche auf die GLÖZ 8-Auflage angerechnet werden, bleiben bei der gekoppelten Leguminosenprämie beihilfefähig.
- Überschüssige Flächen mit Leguminosen und Zwischenfrüchte, welche NICHT auf die GLÖZ 8-Auflage angerechnet werden, können im Rahmen der Öko-Regelungen beihilfebegünstigt werden, unter der Bedingung, dass die entsprechenden Auflagen erfüllt werden:
- Leguminosen ohne Pflanzenschutzmittel bei der ÖR 514 (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel)
- Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzmittel bei der ÖR 515 (Zwischenfrüchte und Untersaat im Mais). Untersaaten im Mais können NICHT auf die GLÖZ 8-Auflage angerechnet werden.
Sollten Sie zur dieser Mitteilung Fragen haben, so können Sie sich gerne an die zuständigen Beamten wenden: Claudine Schmit (247-72587), Yolande Mailliet (247-82590), Annemarie Durkstra (247-82577), Joëlle Turmes (247-72585), Anja Kihn (247-82572), Jean-Paul Didier (247-82573).