Agrarpolitik Einsehen der Wählerlisten Öffentliche Einsicht der Wählerlisten für die Landwirtschaftskammer vom 12. bis 22. Januar 2024

Agrarpolitik

Die der Landwirtschaftskammer zugehörigen Bauern, Winzer und Gärtner, sind gebeten die Wählerlisten einzusehen, die an folgenden Stellen von 9-12 Uhr und von 14-16 Uhr vom 12. Januar 2024 bis einschließlich 22. Januar 2024 zur öffentlichen Einsicht aufliegen:

  • Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau, 1, rue de la Congrégation, L-1352 Luxemburg;
  • Weinbauinstitut, 8, Rue Nic Kieffer, L-5551 Remich;
  • Regionale Dienststelle der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) in Ettelbrück, 72, Av. Lucien Salentiny, 9080 Ettelbrück;
  • Regionale Dienststelle der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) in Diekirch, 8, route d’Ettelbruck, L-9230 Diekirch;
  • Regionale Dienststelle der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) in Grevenmacher, 40, rue de l’Église, L-6720 Grevenmacher.

Jede zu Unrecht in die Wählerlisten eingetragene Person sowie jede stimmberechtigte Person deren Eintragung unterlassen oder gestrichen wurde, oder die nicht in die Wählerliste ihrer Wahl eingetragen wurde, können ihre Beanstandung während obengenannter Periode schriftlich oder mündlich an Herrn Albert Zigrand (Tel.: 247-83562, E-Mail: albert.zigrand@ma.etat.lu, Conseiller im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau, 1, rue de la Congrégation, L-1352 Luxemburg, richten, welcher durch Ministerialbeschluss vom 8. Januar 2024 dazu bestimmt wurde, das Einspruchsrecht der Ministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau auszuüben.

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