Ernährung  |  Tiere Legehennenhaltung, Eierproduktion und -vermarktung Angepasste gesetzliche Bestimmungen im Bereich der Legehennenhaltung

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Produzenten, die noch nicht als Legehennenhalter, Eierproduzent oder Packstelle angemeldet sind, müssen den Antrag „Legehennen und Eierproduktion“ bis zum 30. Juni 2024 einreichen.
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Seit November 2023 bestehen angepasste gesetzliche Bestimmungen im Bereich der Legehennenhaltung. Die Änderungen haben gegebenenfalls einen Einfluss auf die markt- und hygienerechtlichen Zulassungen von Packstellen sowie auf den Vertrieb von Eiern. Ob diese Änderungen Auswirkungen auf Ihren Betrieb haben, können Sie mit Hilfe des beigelegten Infoblattes bestimmen. Bei Fragen stehen Ihnen die Administration des services techniques de l’agriculture (ASTA) und die Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire (ALVA) gerne zur Verfügung.

Falls Sie noch nicht als Legehennenhalter, Eierproduzent oder Packstelle angemeldet sind, bitten wir Sie den Antrag „Legehennen und Eierproduktion“ bis spätestens den 30. Juni 2024 einzureichen.

Die Änderungen haben gegebenenfalls einen Einfluss auf die markt- und hygienerechtlichen Zulassungen von Packstellen sowie auf den Vertrieb von Eiern.
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