Tiere Bekämpfung der Infektiösen Bovine Rhinotracheitis Neue großherzogliche Verordnung in Kraft getreten

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Am 19. Juli 2024 ist die neue großherzogliche Verordnung über die Bekämpfung der Infektiösen Bovine Rhinotracheitis (IBR) in Kraft getreten, die die großherzogliche Verordnung vom 23. Dezember 2016 über dieselbe Krankheit aufhebt.

Die neue großherzogliche Verordnung, die durch die Verwaltungsvorschrift IBR der Luxemburger Veterinär und Lebensmittelverwaltung (ALVA) ergänzt wird, legt unter anderem die Gesundheitsmaßnahmen für die Verbringung von Rindern sowie die Daten fest, bis zu denen die Zwischenziele des Plans zur Ausrottung der IBR erreicht sein müssen.

Die Zwischenziele, wie die Eliminierung aller infizierten Tiere und die Zuerkennung des seuchenfreien Status für jeden Betrieb, sind praktisch erreicht. Das Impfverbot, ein wichtiger Schritt zur Gewährung des seuchenfreien Status unseres Landes, ist durch das Inkrafttreten dieser Verordnungen anwendbar.

Der nächste Schritt zur Erlangung des IBR-freien Status für Luxemburg ist die Einreichung eines Antrags bei der europäischen Kommission. Dieser Antrag kann erst nach einer zweijährigen impffreien Zeit und unter der Bedingung gestellt werden, dass alle Betriebe weiterhin den Status der IBR-Freiheit haben.

Um das gesetzte Ziel zu erreichen, sieht die neue großherzogliche Verordnung auch administrative Maßnahmen vor, wie die Beschränkung der Verbringung von Rindern oder die Schlachtung von Rindern, die die vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllen. Neben diesen administrativen Maßnahmen kann die ALVA auch gebührenpflichtige Verwarnungen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Verordnung aussprechen.

Mehr Infos:

Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire ALVA
Division Contrôle Santé et Bien-être animal
Tel.: 247-82539
export@alva.etat.lu

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