Landwirtschaft  |  Pflanzenschutz Freiwilliger Verzicht auf die Anwendung von Glyphosat Zusatzbedingung in der „Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft“ (540)

Landwirtschaft

Pflanzenschutz

Hiermit möchten wir Sie auf eine Änderung der „Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft“ (540) hinweisen.

Ab dem Kulturjahr 2024/2025 gilt eine zusätzliche, freiwillige Bedingung.

Die Bedingung besteht darin, ab dem 1. November 2024 auf die Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat auf der gesamten Betriebsfläche zu verzichten.

Für die nachfolgenden Kulturjahre kann die Bedingung zum Verzicht auf die Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat bis zum Auslaufen der Verpflichtung nicht mehr widerrufen werden.

Betriebe, die sich für diese Bedingung verpflichten, erhalten im Rahmen der Auszahlung der Förderprämie (540) eine zusätzliche Entschädigung von 30 Euro pro Hektar Ackerland pro Kulturjahr. Hier werden nicht kumulierbare Maßnahmen auf Parzellenebene mitberücksichtigt.

Betriebe können sich in einem der drei folgenden Szenarien befinden:

  • Betriebe, bei denen die bestehende Verpflichtung im alten Landschaftspflegeprogramm am 31. Oktober 2024 ausläuft, können sich anhand des MyGuichet.lu Vorgangs „SER – Verwaltung der AUKM-Verpflichtungen“ neu verpflichten und die zusätzliche, freiwillige Bedingung wählen.
    Die Zusatzbedingung muss, während 5 Jahren eingehalten werden.
    Die betroffenen Betriebe werden im Laufe des Monats Juli angeschrieben.
  • Betriebe, welche bereits eine neue 5-Jahresverpflichtung eingegangen sind, können sich anhand des MyGuichet.lu Vorgangs „SER – Verwaltung der AUKM-Verpflichtungen“ die zusätzliche, freiwillige Bedingung zu Ihrer bestehenden Verpflichtung hinzu wählen. Die Zusatzbedingung muss für die restliche Laufzeit der Verpflichtung eingehalten werden.
    Die betroffenen Betriebe werden im Laufe des Monats Juli angeschrieben.
  • Betriebe, welche noch eine bestehende Verpflichtung im alten Landschaftspflegeprogramm haben, müssen frühzeitig in die neue Förderprämie (540) wechseln und können sich anhand des MyGuichet.lu Vorgangs „SER – Verwaltung der AUKM-Verpflichtungen“ neu verpflichten und die zusätzliche, freiwillige Bedingung wählen. Die Zusatzbedingung muss, während 5 Jahren eingehalten werden.

Der Vorgang „SER – Verwaltung der AUKM-Verpflichtungen“ zur Teilnahmeerklärung an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ist bis einschließlich den 30. September 2024 offen.

Bei weiteren Fragen stehen die zuständigen Beamten Ihnen gerne zur Verfügung:

Name

Telefonnr.

E-Mail-Adresse

Misch Mühlen

247-72554

misch.muehlen@ser.etat.lu

Linda Gerekens

247-72586

linda.gerekens@ser.etat.lu

Lynn Kieffer

247-82567

lynn.kieffer@ser.etat.lu

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