Offizielle Mitteilungen
Hiermit möchten wir Sie auf eine Änderung der „Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft“ (540) hinweisen.
Ab dem Kulturjahr 2024/2025 gilt eine zusätzliche, freiwillige Bedingung.
Die Bedingung besteht darin, ab dem 1. November 2024 auf die Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat auf der gesamten Betriebsfläche zu verzichten.
Für die nachfolgenden Kulturjahre kann die Bedingung zum Verzicht auf die Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat bis zum Auslaufen der Verpflichtung nicht mehr widerrufen werden.
Betriebe, die sich für diese Bedingung verpflichten, erhalten im Rahmen der Auszahlung der Förderprämie (540) eine zusätzliche Entschädigung von 30 Euro pro Hektar Ackerland pro Kulturjahr. Hier werden nicht kumulierbare Maßnahmen auf Parzellenebene mitberücksichtigt.
Betriebe können sich in einem der drei folgenden Szenarien befinden:
Der Vorgang „SER – Verwaltung der AUKM-Verpflichtungen“ zur Teilnahmeerklärung an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ist bis einschließlich den 30. September 2024 offen.
Bei weiteren Fragen stehen die zuständigen Beamten Ihnen gerne zur Verfügung:
Name |
Telefonnr. |
E-Mail-Adresse |
Misch Mühlen |
247-72554 |
misch.muehlen@ser.etat.lu |
Linda Gerekens |
247-72586 |
linda.gerekens@ser.etat.lu |
Lynn Kieffer |
247-82567 |
lynn.kieffer@ser.etat.lu |
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