Tiere ALVA bestätigt Bienenseuche der amerikanischen Faulbrut Sperrgebiet um Wahlhausen ausgerufen

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Am 5. Juni 2024 ist die Infektion durch den Erreger der amerikanischen Faulbrut (loque américaine) in einem Bienenvolk in Wahlhausen von der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) bestätigt worden. Diese ansteckende und anzeigepflichtige Bienenseuche erfordert die Ausweisung einer Sperrzone mit einem Radius von 3 km um den Infektionsherd.

Folgende Ortschaften liegen im Sperrgebiet:

Wahlhausen, Putscheid, Weiler, Hoscheid- Dickt, Untereisenbach, Merscheid.

Im Sperrgebiet sind alle Bienenvölker als faulbrutverdächtig anzusehen und schnellstmöglich der Veterinärverwaltung mitzuteilen. Um einer weitere Verschleppung der Seuche vorzubeugen, dürfen keine Bienenvölker aus der Sperrzone und in die Sperrzone gebracht werden.

Des Weiteren ist das Ausführen von Waben, Beuten und mit Bienen in Kontakt gekommenem Material aus der Sperrzone untersagt.

Alle Bienenvölker in der Sperrzone werden einer amtlichen seuchenpolizeilichen Kontrolle in Bezug auf die amerikanische Faulbrut unterzogen.

Bei Nichtbeachten der vorgesehenen Maßnahmen werden, laut Artikel 84 des modifizierten Tierseuchengesetzes vom 29. Juli 1912, die bezüglichen Bienenvölker ohne Entschädigung zerstört.

Die wichtigsten klinischen Symptome der amerikanischen Faulbrut sind:

  • lückenhaftes Brutnest;
  • eingesunkene, löchrige, feucht glänzende Zelldeckel;
  • breiige, kaffeebraun verfärbte, fadenziehende Masse in Brutzellen (Streichholzprobe);
  • leimartiger Geruch;
  • festsitzender Schorf in ehemaligen Brutzellen;
  • des Weiteren sollen stehengebliebene, verdeckelte Zellen, in denen sich abgestorbene Maden oder Reste davon befinden, Anlass für genauere Untersuchungen geben.

Die ALVA weist darauf hin, dass sämtliche Bienenstände bei der ALVA angemeldet sein müssen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit für bis jetzt nicht gemeldete Bienenstände die Meldung bei der ALVA nachzuholen.

Die ALVA weist auch darauf hin dass es sich um eine bienenspezifische Krankheit handelt und dass für den Verbraucher kein Risiko beim Verzehr von Honig besteht.

Kontakt:

Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire

info@alva.etat.lu

Tel 247-82539

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