Agrarpolitik Bestimmungen betreffend den Wahlvorgang Der Stimmzettel muss vor dem 14. März 2024 vom Postamt gestempelt worden sein

Agrarpolitik

Die Stimmzettel betreffend die Wahlen zur Landwirtschaftskammer werden in der Woche vom 4. März 2024 allen Wählern zugestellt werden.

Alle verbindlichen Bestimmungen betreffend den Wahlvorgang sowie die Verteilung der Sitze sind in folgenden hoheitlichen Rechtsakten festgehalten und können dort eingesehen werden.

1) Loi modifiée du 4 avril 1924 portant création de chambres professionnelles à base élective

2) Règlement grand-ducal du 13 juin 2013 ayant pour objet les élections pour la Chambre d'agriculture

Die wichtigsten Bestimmungen um zu gewährleisten, einen gültigen Wahlzettel abzugeben, sind folgende:

1. Jeder Wähler verfügt insgesamt über 30 Stimmen. Die Vergabe dieser Stimmen kann entweder durch Schwärzen respektiv Einzeichnen des Kreises, welcher sich oberhalb der Liste befindet, oder durch Ankreuzen innerhalb der Wählerlisten getätigt werden.

2. Um gültig zu sein, muss der Stimmzettel vor dem 14. März 2024 vom Postamt gestempelt worden sein.

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