Tiere Korrekte Identifizierung der Rinder Eine korrekte Identifizierung der Rinder ist für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich

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Hiermit möchte die luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) alle Landwirte daran erinnern, dass laut der Tiergesundheitsverordnung 2016/429, der Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport 1/2005 sowie der Verordnung 2019/2035 über die Rückverfolgbarkeit von Landtieren, eine korrekte Identifizierung der Rinder für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich ist.

Die Vorschriften gelten für:

  • Das Verbringen von Rindern innerhalb von Luxemburg.
  • Das Verbringen von Rindern ins Ausland.
  • Das Verbringen von Rindern zum Schlachthof (Luxemburg und Ausland).
  • Die Entsorgung von verendeten Rindern (RENDAC).

Die korrekte Identifizierung dient dazu, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und die Tiergesundheit zu erhalten.

Korrekt identifizierte Rinder sind demnach Rinder, die an beiden Ohren mit einer offiziellen Ohrmarke gekennzeichnet sind. Der Identifizierungscode des Tieres muss sichtbar, lesbar und unauslöschbar auf der Ohrmarke angezeigt werden.

Rinder, mit Ausnahme von verendeten Tieren, müssen beim Verbringen auch immer von ihrem Rinderpass begleitet werden.

Um die Sicherheit von Lebensmitteln und die Rückverfolgbarkeit von Rindern sicher zu stellen, möchten wir alle Landwirte darüber informieren, dass ab sofort verstärkte Kontrollen beim Verbringen von Rindern bezüglich ihrer Identifizierung durchgeführt werden da in der Vergangenheit vermehrt nicht korrekt identifizierte Rinder verbracht wurden.

Rinder, welche nicht korrekt identifiziert sind, dürfen nicht transportiert werden. 

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