Offizielle Mitteilungen
Die Spätfrostereignisse in der Woche vom 21. April 2024 haben zum Teil erhebliche Schäden in den Steinobstkulturen verursacht. Da für diesen Schadensfall, im Gegensatz zu andern Obstkulturen, keine Versicherungen angeboten werden, können betroffene Betriebe entschädigt werden. Um das Ausmaß der Spätfrostschäden bei Kirschen-, Zwetschgen-, Mirabellen-, Renekloden- und Pflaumenkulturen für eine mögliche Entschädigung zu ermitteln, sind alle Betriebe, die mindestens 30 % Ertragsausfall bei einer oder mehreren dieser Obstkulturen erwarten, aufgefordert, diesen bis zum 14. Juni 2024 an die ASTA zu melden.
Folgende Bedingungen gelten:
Das Formular zur Erhebung der betroffenen Flächen kann unter „Mehr dazu“ heruntergeladen werden.
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