Beihilfen  |  Gartenbau Meldung der Frostschäden 2024 beim Steinobst Produzenten von Steinobst sind aufgefordert, Schäden bis zum 14. Juni zu melden

Beihilfen

Gartenbau

Die Spätfrostereignisse in der Woche vom 21. April 2024 haben zum Teil erhebliche Schäden in den Steinobstkulturen verursacht. Da für diesen Schadensfall, im Gegensatz zu andern Obstkulturen, keine Versicherungen angeboten werden, können betroffene Betriebe entschädigt werden. Um das Ausmaß der Spätfrostschäden bei Kirschen-, Zwetschgen-, Mirabellen-, Renekloden- und Pflaumenkulturen für eine mögliche Entschädigung zu ermitteln, sind alle Betriebe, die mindestens 30 % Ertragsausfall bei einer oder mehreren dieser Obstkulturen erwarten, aufgefordert, diesen bis zum 14. Juni 2024 an die ASTA zu melden.

Folgende Bedingungen gelten:

  • der Betrieb muss die Bedingungen des aktiven Landwirts erfüllen („agriculteur actif“ folgend Artikel 2 der Loi du 2 août 2023 concernant le soutien au développement durable des zones rurales);
  • es werden nur Flächen berücksichtigt, die im Rahmen des Flächenantrages 2024 mit einer Dichte von über 70 Bäumen pro Hektar gemeldet wurden;
  • die zusammenhängende Mindestfläche pro Kultur muss 25 Ar betragen;
  • Flächen, die als „nicht im Ertrag“ gemeldet wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Das Formular zur Erhebung der betroffenen Flächen kann unter „Mehr dazu“ heruntergeladen werden.

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