Offizielle Mitteilungen
Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass laut großherzoglichem Reglement Artikel 2.1 vom 24. Juli 2024 über die Verringerung der Ammoniakemissionen bestimmter Ausbringung- und Lagerungstechniken der Prallteller verboten ist.
Die Ausbringung von Gülle, Jauche, Gärresten und Klärschlamm in flüssiger Form, nur durch streifenweise Anwendung in Bodennähe oder durch direkte Einarbeitung zulässig ist.
Somit wird der Schleppschlauch zum Standard um Gülle auszubringen und kann aufgrund dessen ab dem Kulturjahr 2024/2025 nicht mehr gefördert werden.
Die Option L1 Schleppschuh im Programm 472, Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschlauch und Injektortechnik, sowie der Kompostierung von Festmist, wird weiterhin gefördert.
Ab dem Kulturjahr 2024/2025 wird die Prämienhöhe des Schleppschuhs im Programm 472 an die Prämienhöhe des neuen Programms 544 angepasst.
Somit liegt die Prämienhöhe zukünftig bei 24 €/ha umgerechnet 0,60 €/m3.
Des Weiteren bleibt Ihnen die Möglichkeit sich bis zum 31. Oktober 2024 für das Kulturjahr 2024/2025 in das neue Programm 544 ‚Beihilfe zur Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschuh und Injektortechnik und der Kompostierung von Mist‘ anzumelden.
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, so stehen die zuständigen Beamten Ihnen gerne zur Verfügung.
Name |
Tel. |
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Annemarie DURKSTRA |
(+352) 247- 82577 |
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Yannick REISER |
(+352) 247- 82579 |
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