Ausnahmeregelungen für Kleinproduzenten von Eiern

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Für Kleinproduzenten, inklusive Hobbyhalter von Legehennen

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Mit der neuen großherzoglichen Verordnung, die am 22. Juli im Amtsblatt veröffentlicht wurde, werden Ausnahmeregelungen für Kleinproduzenten (inklusive Hobbyhalter) von Legehennen geschaffen. Im Sinne der administrativen Vereinfachung hat das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Möglichkeiten geschaffen, um Kleinproduzenten und Betrieben mit einer begrenzten Anzahl an Legehennen von einem Teil der gesetzlichen Auflagen zu befreien und somit ihre Arbeit zu erleichtern und den direkten Verkauf ihrer unverpackten Eier an den Konsumenten zu ermöglichen.

Es ist jedoch anzumerken, dass Produzenten, die Eier verpackt verkaufen, eine Genehmigung als Packstelle benötigen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Um alle Anforderungen für Produzenten jeglicher Größe und Ausnahmen zu den geltenden Bestimmungen zu bündeln, hat das Ministerium ein Infoblatt erstellt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an folgende Dienststelle der Administration des services techniques de l’agriculture wenden:

Service de la production animale
E-Mail : production.animale@asta.etat.lu
Tel: 45 71 72 – 243

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