Anerkennung der fachlichen Kenntnisse
Amtliche Mitteilung an die Landwirte, Winzer und Gärtner: Sie haben nach dem 1. Januar 2023 einen landwirtschaftlichen, weinbaulichen oder gärtnerischen Betrieb übernommen oder beabsichtigen, einen solchen Betrieb zu übernehmen?
Sie verfügen jedoch nicht über:
- den erforderlichen Abschluss bzw. die notwendige berufliche Qualifikation oder
- die vorgeschriebene Berufserfahrung?
Gemäß Artikel 1 des Agrargesetzes müssen Sie bis spätestens dem 1. Januar 2028 die vorgeschriebenen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, um als „aktiver Bauer“ anerkannt zu werden.
Bitte informieren Sie sich beim Service d’Economie Rurale über die genauen Voraussetzungen für Ihre Anerkennung als „aktiver Bauer“.
Möglichkeit der Anerkennung über VAE
Personen, die durch nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten in der Landwirtschaft, im Weinbau oder im Gemüsebau ausreichende fachliche Kenntnisse und Kompetenzen erworben haben, können diese im Rahmen einer Validation des Acquis de l’Expérience (VAE) anerkennen lassen.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden die vorhandenen Kenntnisse fachlich und unabhängig geprüft. Entspricht das Kompetenzniveau den Anforderungen der schulischen Ausbildung, wird ein offizielles DAP Agricole-Diplom verliehen.
Da das Anerkennungsverfahren bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen kann, wird empfohlen, die erforderlichen administrativen Schritte möglichst frühzeitig – idealerweise vor dem 1. April – einzuleiten.
Weitere Informationen zur Validation des Acquis de l’Expérience finden Sie hier.
Unterstützende Kurse am Lycée Technique Agricole
Zur Unterstützung der Kandidaten, die sich für das VAE-Verfahren einschreiben, werden ab Herbst 2026 am Lycée Technique Agricole (LTA) begleitende Kurse in folgenden Fachbereichen angeboten:
- Tierproduktion oder Weinbau
- Landtechnik
- Pflanzenbau und Betriebswirtschaft
Bei Fragen zum Statut vom „aktiven Bauer“
- Julian Mertes, Tel.: 247- 72529, E-Mail: formation.vae@ser.etat.lu
- Elfie Schmit (MI-FR), Tel.: 247- 72564, E-Mail: formation.vae@ser.etat.lu
Bei Fragen zur VAE
- René Richartz, Tel.: 247- 85993, E-Mail: vae@men.etat.lu
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