Anerkennung der fachlichen Kenntnisse

Landwirtschaft
Betreffend die Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs nach dem 11. August 2023

Landwirtschaft

Da das Anerkennungsverfahren bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen kann, wird empfohlen, die erforderlichen administrativen Schritte möglichst frühzeitig – idealerweise vor dem 1. April – einzuleiten.
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Sie haben nach dem 11. August 2023 (Tag des Inkrafttretens des Agrargesetzes) einen landwirtschaftlichen, weinbaulichen oder gärtnerischen Betrieb übernommen oder beabsichtigen, einen solchen Betrieb zu übernehmen?

Sie verfügen jedoch nicht über:

  • den erforderlichen Abschluss bzw. die notwendige berufliche Qualifikation oder

  • die vorgeschriebene Berufserfahrung?

Gemäß Artikel 1 des Agrargesetzes müssen Betriebsübernehmer, die die Betriebsleitung nach dem 11. August 2023 übernommen haben, die vorgeschriebenen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, um als „aktiver Bauer“ anerkannt zu werden.

Die Frist zur Erfüllung dieser Voraussetzungen endet am 31. Dezember 2027.

Nicht betroffen sind Betriebsleiter, die bereits am 11. August 2023 beihilfeberechtigt waren (z. B. im Rahmen der Direktzahlungen oder der Weinbaukarteierhebung 2023).

Bitte informieren Sie sich beim Service d’Economie Rurale über die genauen Voraussetzungen für Ihre Anerkennung als „aktiver Bauer“.

Möglichkeit der Anerkennung über VAE

Personen, die durch nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten in der Landwirtschaft, im Weinbau oder im Gemüsebau ausreichende fachliche Kenntnisse und Kompetenzen erworben haben, können diese im Rahmen einer Validation des Acquis de l’Expérience (VAE) anerkennen lassen.

Im Rahmen dieses Verfahrens werden die vorhandenen Kenntnisse fachlich und unabhängig geprüft. Entspricht das Kompetenzniveau den Anforderungen der schulischen Ausbildung, wird ein offizielles DAP Agricole-Diplom verliehen.

Da das Anerkennungsverfahren bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen kann, wird empfohlen, die erforderlichen administrativen Schritte möglichst frühzeitig – idealerweise vor dem 1. April – einzuleiten.

Weitere Informationen zur Validation des Acquis de l’Expérience finden Sie hier

Unterstützende Kurse am Lycée Technique Agricole

Zur Unterstützung der Kandidaten, die sich für das VAE-Verfahren einschreiben, werden ab Herbst 2026 am Lycée Technique Agricole (LTA) begleitende Kurse in folgenden Fachbereichen angeboten:

  • Tierproduktion oder Weinbau
  • Landtechnik
  • Pflanzenbau und Betriebswirtschaft

Bei Fragen zum Statut vom „aktiven Bauer“

Bei Fragen zur VAE

  • René Richartz, Tel.: 247- 85993, E-Mail: vae@men.lu

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