Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung

Beihilfen
Auf die Gewährung von Investitions- und Installierungsbeihilfen

Beihilfen

Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von

  • Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe
  • Installierungsbeihilfen für Junglandwirte

Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für Beihilfen unter dem Agrargesetz vom 2. August 2023 für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 28. Februar 2026 festgelegt ist.

Alle förderfähigen Anträge, welche bis zum 28. Februar 2026 (Eingangsdatum bei der Verwaltung zählt) zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht worden sind, werden dem Auswahlverfahren unterzogen.

Der Finanzrahmen der Beihilfen für das Auswahlverfahren ist wie folgt von der Landwirtschaftsministerin festgelegt:

Bauliche Investitionen über 300.000 €

10.800.000 €

Bauliche Investitionen bis 300.000 €

7.500.000 €

Investitionen in Maschinen

2.800.000 €

Installierungsbeihilfen für Junglandwirte

1.200.000 €

 

Die Förderanträge für bauliche Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben und Maschinen sowie für die Installierungsprämie können über MyGuichet eingereicht werden.

Oder werden Ihnen auf Nachfrage hin von der Dienststelle zur Strukturverbesserung der ASTA zugestellt:

Bauliche Investitionen und Maschinen:

Sandy Mainz: Tel.: 45 71 72 - 304; E-Mail: sandy.mainz@asta.etat.lu

Installierungsbeihilfen für Junglandwirte:

Joe Vrehen: 45 71 72 - 303; E-Mail: joe.vrehen@asta.etat.lu.

Auf allen Formularen ist vermerkt, welche Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie in den spezifischen Broschüren der Fördermaßnahmen und unter folgender Rubrik.

Wichtig:

  • Vor der Durchführung der förderfähigen Investition muss ein Beihilfeantrag beim Service des améliorations structurelles der ASTA gestellt werden.
  • Investitionen in Immobilien mit einem Kostenpunkt von mehr als 300.000 € dürfen nicht vor der ministeriellen Genehmigung des Beihilfeantrags getätigt werden.

Zum letzten Mal aktualisiert am