Meldung von Tierbewegungen

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MyGuichet.lu wird zentrale Plattform

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Die MyGuichet-Anwendung erlaubt die Erfassung der Tierdaten sowohl über einen Computer als auch über ein Smartphone.
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Aufgrund von EU-Verordnungen ist seit 1997 jeder Rinderhalter verpflichtet, Tierbewegungen an die zuständigen Behörden zu melden. Das aktuelle Sanilux-System, das Luxemburg gemeinsam mit Belgien betreibt, erlaubt es den Tierhaltern, ihre Meldungen online einzutragen. Es entspricht jedoch nicht mehr den Sicherheitsanforderungen des Centre des technologies de l’information de l’État (CTIE) und kann nicht in das bestehende Portal „MyGuichet.lu“ integriert werden.

Das CTIE hat daraufhin ein neues nationales System entwickelt, das die verschiedenen Vorgänge im Zusammenhang mit den Tierbewegungen in das MyGuichet.lu-Portal integriert. Dies ermöglicht es den Tierhaltern, alle ihre Vorgänge an einer zentralen Stelle zu melden. Darüber hinaus ist hierdurch ein Austausch von Daten mit anderen Dienststellen möglich, sodass den Haltern in Zukunft eine mehrfache Übermittlung erspart bleibt. Dies steht im Einklang mit den Bemühungen um eine administrative Vereinfachung und die Reduzierung bürokratischer Abläufe für die Betriebe.

Der Zugang zum MyGuichet.lu-Portal erfolgt über LuxTrust. Somit sind keine gesonderten Zugangsdaten mehr erforderlich. Die MyGuichet-Anwendung erlaubt die Erfassung der Tierdaten sowohl über einen Computer als auch über ein Smartphone. Das Portal bietet darüber hinaus den Vorteil, dass sich einzelne Behördengänge an dafür autorisierte Personen delegieren lassen. Insgesamt stellt die Einführung des neuen Systems einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung administrativer Prozesse in der Landwirtschaft dar.

Zur weiteren Information werden vier Informationsveranstaltungen angeboten. Die entsprechenden Details wurden den Betrieben kürzlich per Post beziehungsweise per E-Mail übermittelt. 

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