Erstinstallierungsprämie

Ziel der Beihilfe

Die Beihilfe gewährt eine direkte Subvention für Junglandwirte. Ziel der Maßnahme ist es, Junglandwirte zu ermutigen, sich in der Landwirtschaft niederzulassen und damit die Kontinuität oder den Generationenwechsel eines Betriebs zu gewährleisten. Die Maßnahme zielt auch auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und trägt damit dazu bei landwirtschaftliche Aktivitäten in Luxemburg aufrecht zu erhalten.

Mittelherkunft

Investitionsbeihilfen werden zu 20% aus gemeinschaftlichen Mitteln (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL) und zu 80% aus nationalen Mitteln (Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture) finanziert.

Zuwendungsempfänger

Aktive Landwirte im Sinne von Artikel 1 des Gesetzes vom 2. August 2023 über die Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums unter 40 Jahren, die allein, oder die geteilte Kontrolle über einen landwirtschaftlichen Betrieb ausüben.

Förderfähige Maßnahmen

Die Beihilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. 

Fördervoraussetzungen

Junglandwirte können die Beihilfe unter folgenden Bedingungen erhalten:

  1. Mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Vollzeit im landwirtschaftlichen Bereich.
  2. Der Begünstigte muss eine Zusatzausbildung in Betriebsführung vorweisen können oder diese innerhalb von 3 Jahren nach der Installierung absolvieren.
  3. Der Begünstigte muss einen Betriebsentwicklungsplan vorlegen und diesen innerhalb von fünf Jahren umsetzen.
  4. Die Nebentätigkeit des Begünstigten darf 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  5. Der Junglandwirt ist Besitzer oder eingetragener Pächter der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude, sowie der Maschinen und des Viehs, die Dauer des Pachtvertrages beträgt mindestens 15 Jahre.
  6. Oder der Junglandwirt besitzt mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals.

Der in Punkt 3) genannte Betriebsentwicklungsplan, welcher durch den Service d’économie rurale (SER) oder einen anerkannten Berater erstellt werden muss:

  • beschreibt die Ausgangssituation des Betriebs,
  • beschreibt das Installationsprojekt,
  • beschreibt das erwartete Ergebnis in Bezug auf das Einkommen,
  • beschreibt die umzusetzenden Maßnahmen und die Etappenziele,
  • listet die erforderlichen Investitionen und deren Kosten auf,
  • weist die technische Machbarkeit nach,
  • beschreibt die Kosten und die Finanzierung,
  • führt eine Analyse der sozialen und ökologischen Aspekte des geplanten Installationsprojektes durch.

Der Gesamtstandardoutput (SO) des Betriebes muss zum Zeitpunkt der Installierung mindestens 25.000 Euro betragen und muss 5 Jahre nach der Installierung 75.000 Euro erreicht haben.

Bei mehreren installierten Junglandwirten bzw. bei mehreren Junglandwirten, die eine Installierung beantragt haben, ist der zu erreichende SO mit der Anzahl bzw. der beantragten Anzahl an Installierungen zu multiplizieren. Bei Gesellschaften muss der anteilige Gesamtstandardoutput diesen Mindestbetrag erreichen. Es können mehrere Junglandwirte auf dem gleichen Betrieb in den Genuss der Installierungsprämie kommen. Die entsprechenden Installierungen müssen in einem einzigen Betriebsentwicklungsplan vorgesehen sein und innerhalb von 5 Jahren nach der Installation des ersten Junglandwirts beantragt werden.

Eine zusätzliche nicht im Betriebsentwicklungsplan vorgesehene Installierung auf dem gleichen Betrieb ist erst wieder 10 Jahre nach der letzten Installierung möglich.

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt und wird in zwei Teilzahlungen ausgezahlt. Die Höhe des Pauschalbetrags liegt bei 60.000 Euro.

Der Pauschalbetrag kann:

  1. um 5.000 Euro erhöht werden für Junglandwirte mit einem technischen Abschluss bzw. um 10.000 Euro für Junglandwirte mit einem universitären Abschluss,
  2. um 30.000 Euro erhöht werden für Junglandwirte, die eine sechsmonatige Berufserfahrung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Ausland nachweisen können.

Die erste Teilzahlung erfolgt nach der Genehmigung der Installierung.

Die zweite Teilzahlung in Höhe von 30.000 Euro erfolgt nach vollständiger Umsetzung des Betriebsentwicklungsplanes (nach max. 5 Jahren ab dem Datum der Installierung).

Antragsstellung

Der Beihilfeantrag ist auf einem Standardformular zu stellen, welcher in Papierform und voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2024, in elektronischer Form eingereicht werden kann. Das Standardformular ist beim Service des améliorations structurelles der ASTA erhältlich.

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