Beratung
Das SER-Beraterteam steht den Landwirten, Winzern und Gärtnern für sämtliche Formen der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Verfügung. Die Beratung beruht auf den Ergebnissen der Buchführung des Betriebes und hat die Aufgabe, den Familien aus landwirtschaftlichen Betrieben mit Information und Rat zur Seite zu stehen, um damit zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Betriebe beizutragen.
Im Rahmen der Gesetzgebung vom 2. August 2023 betreffend die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes koordiniert der SER die Analyse über die ökonomischen, sozialen und ökologischen Parameter im Rahmen von Investition über 300.000 Euro beziehungsweise die Aufstellung eines Betriebsentwicklungskonzeptes bei Erstinstallierungen von Junglandwirten.
Der SER berät die Landwirte im Rahmen von allgemeinen wirtschaftlichen Beratungen wie sie ihr Management verbessern und ihre Unternehmen effizienter gestalten können. Die erstellten Betriebsanalysen helfen beispielsweise Schwachstellen bei der Betriebsführung zu identifizieren, den Gewinn zu optimieren oder den Betrieb im Rahmen von Umorientierungen zu begleiten.
Außerdem bietet der SER Hilfestellung bei Fragen zu Gesellschaftsgründungen oder -auflösungen und Betriebsübergaben und -neugründungen.
Analyse über ökonomische, soziale und ökologische Aspekte
Bei Investitionsanträgen über 300.000 Euro und Installierungsanträgen für Junglandwirte ist laut Gesetz vom 2. August 2023 betreffend die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes eine Analyse über die ökonomischen, sozialen und ökologischen Parameter, beziehungsweise ein Betriebsentwicklungskonzept beizulegen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Landwirte im Rahmen einer ganzheitlichen Herangehensweise mit der Einbindung von wirtschaftlichen, sozialen, technischen und ökologischen Aspekten im Zusammenhang mit ihrem Projekt zu beraten, ihnen Hilfestellung zur optimalen Planung der neuen Investition zu gewährleisten, schnellere und unbürokratischere Prozeduren durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen zu schaffen und den Antragstellern Planungssicherheit für den Ablauf ihrer Projekte zu geben.
Die Inhalte und der Umfang der Beratung werden individuell an die Anforderungen des Projekts angepasst, je nachdem ob es sich z.B. um ein Projekt mit Stallgebäuden oder nur um Lagereinrichtungen handelt.
Die integrierte landwirtschaftliche Beratung wird vom SER koordiniert und gliedert sich in folgende Bereiche:
- Wirtschaftliche und soziale Beratung: Verantwortet durch den SER oder Centrale Paysanne Services, zur Analyse der ökonomischen Tragfähigkeit des Projekts und der sozialen Situation auf dem Betrieb.
- Ökologische Beratung: Durchgeführt von IVV, IBLA, Convis oder der Landwirtschaftskammer, mit Fokus auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
- Technische Beratung: Übernommen von der ASTA (Regionalstellen), um technische Aspekte in Bezug auf Tierwohl und Umweltschutz zu bewerten.
Der Betrieb kann frei entscheiden, welche Berater für die jeweiligen Beratungsteile hinzugezogen werden sollen, um bestmöglich auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele einzugehen.
Weitere Informationen zu den vom Landwirtschaftsministerium bezuschussten Beratungsleistungen die darauf abzielen, aktiven Landwirten, Winzern, Obst- und Gemüsebauern oder Imkern dabei zu helfen, die verschiedenen Herausforderungen und Veränderungen hin zu nachhaltigeren Produktionssystemen besser zu bewältigen, finden Sie auf der Seite „Antrag auf Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen“ .
Installierung der Junglandwirte
Die Betriebsübernahme ist einer der wichtigsten Schritte im Leben eines jeden Landwirts – ein Schritt, der gründlich überlegt sein sollte. Aus diesem Grund nimmt die Erstinstallierungsberatung eine Schlüsselstellung inmitten der Tätigkeiten der Abteilung Beratung des SER ein.
Das Gesetz vom 2. August 2023 betreffend die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes steht dem jungen Berufseinsteiger mit einer Vielfalt an Maßnahmen zur Seite. Insofern stellen die Förderung der Installierung von Junglandwirten, sowie deren Beratung Schwerpunkte des Agrargesetzes dar. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass ein Junglandwirt im Rahmen seiner Installierung zusammen mit seinem Berater ein Betriebsentwicklungskonzept (BEK) ausarbeitet.
Dieses Betriebsentwicklungskonzept enthält ökonomische, soziale und ökologische Aspekte des Betriebes und wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern ausgearbeitet. Diese Maßnahme ermöglicht dem Betriebseinsteiger, sich intensiv mit der Situation seines Betriebes, seinen Stärken und Schwächen, sowie den Chancen und Gefahren des Umfeldes auseinanderzusetzen. Gemeinsam mit den Beratern werden Ziele und Strategien des Installierungsprojekts mit Einzelheiten wie den geplanten Investitionen und deren Auswirkungen auf den Betrieb und seine Flächen, sowie eventuelle Umorientierungen oder auch Weiterbildungsmaßnahmen des Junglandwirts ausgearbeitet.
Dabei handelt es sich keinesfalls um eine Maßnahme, die den Betriebseinsteiger in seiner unternehmerischen Freiheit einschränken soll. Im Gegenteil: Entscheidungsträger ist einzig und allein der Junglandwirt. Die Berater stehen ihm dabei als Stütze zur Seite.
Die Beratung in Sachen Betriebsübernahme beschränkt sich aber nicht allein auf die Erstinstallierung im Rahmen des Agrargesetzes. Der Junglandwirt erhält von seinem Berater Informationen und Hilfestellung sowohl in Bezug auf die Perspektiven des Berufs Landwirt als auch auf Erbschaftsfragen und die Übernahme des Betriebskapitals, die Anmeldung bei der Sozialversicherung sowie den eigentlichen Prozeduren im Rahmen des Agrargesetzes.
Investitionsberatung
Im Rahmen der Investitionsberatung steht die Abteilung Beratung des SER den Landwirten, Winzern und Gärtnern bei der Planung ihrer Betriebsentwicklung beratend zur Seite und sucht gemeinsam mit den Betriebsleitern nach Möglichkeiten, ihre Unternehmen nachhaltig zu modernisieren und wettbewerbsfähig aufzustellen. Dabei analysieren die Berater die Wirtschaftlichkeit von Investitionen und überprüfen die Auswirkung auf die Entwicklung des Unternehmenseinkommens.
Eine solche wirtschaftliche Analyse ist ein Teil der integrierten Beratung (ökonomische, soziale und ökologische Parameter), welche im Rahmen des Gesetzes vom 2. August 2023 betreffend die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes bei Investitionen in Immobilien und feste Einrichtungen, die einen Gesamtbetrag von 300.000 Euro überschreiten, verpflichtend ist.
Die Investitionsanalyse des SER beruht auf den Zahlen des betriebswirtschaftlichen Jahresabschlusses und simuliert anhand von finanz- und produktionstechnischen Daten die Auswirkungen der vorgesehenen Investition auf den Gewinn, das Arbeitseinkommen, den Arbeitszeitbedarf, die Kapitaldienstfähigkeit und die Liquidität des Unternehmens.
Diese Berechnung einschließlich der motivierten Stellungnahme des Beraters stellt eine wichtige ökonomische Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer dar, die jedoch den Betriebsleiter nicht in seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit einengt bzw. ihn von ihr entbindet.
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