Beratung
Antrag auf Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen
Als aktiver Landwirt, Winzer, Obst- und Gemüsebauer sowie Imker können Sie seit dem 2ten Januar 2025 einen Zuschuss beantragen, wenn Sie auf eine landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung zurückgreifen.
Für Beratungsdienstleistungen, die darauf abzielen, Landwirten, Winzern, Obst- und Gemüsebauern oder Imkern dabei zu helfen, die verschiedenen Herausforderungen und Veränderungen hin zu nachhaltigeren Produktionssystemen besser zu bewältigen, kann eine Beihilfe gewährt werden.
Um in den Genuss dieser Beihilfe zu gelangen, müssen Sie online über MyGuichet.lu einen Zuschuss beantragen.
Nach erbrachter Beratungsdienstleistung wird die Beihilfe an die vom Landwirtschaftsministerium anerkannte, Beratungsorganisation ausgezahlt.
Betroffene Personen
- Aktive Landwirte, Winzer, Obst- & Gemüsebauern;
- Imker; oder
- sonstige Personen, die eine Betriebsnummer nachweisen können und eine Mindestfläche bewirtschaften von:
- 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche;
- 50 Ar Baumschule;
- 30 Ar Obstplantage;
- 25 Ar Gemüseanbaufläche; oder
- 10 Ar Weinanbaugebiet.
Der Katalog der ab 2025 geförderten Beratungsmodule ist in der Ministerialverordnung vom 26ten November 2024 festgelegt.
Voraussetzungen
Über eine LuxTrust-Identität verfügen
Die LuxTrust-Identität (SmartCard oder LuxTrust Mobile-App) garantiert einen sicheren Zugang zu Onlinediensten und ermöglicht es Ihnen, Transaktionen durchzuführen oder sogar Dokumente elektronisch zu signieren.
Sollten Sie noch nicht über eine Luxtrust-Identität verfügen, können Sie ein LuxTrust-Produkt über die Internetseite luxtrust.com bestellen.
Erstellung eines beruflichen Bereichs auf Guichet.lu
Um den Zuschuss zu beantragen, müssen Sie über einen beruflichen Bereich auf Guichet.lu verfügen.
Zertifizierung des beruflichen Bereichs
Ihr beruflicher Bereich muss vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zertifiziert werden.
Falls Ihr beruflicher Bereich bereits für andere Vorgänge im Bereich Landwirtschaft oder Weinbau (z. B. Flächenantrag) zertifiziert wurde, bleibt die Zertifizierung für die Beantragung des Zuschusses gültig.
Sollten Sie bis jetzt Anträge durch eine Drittperson (z. B. Berater) gestellt haben (mit Hilfe des zugestellten Beratercode), so ist Ihr persönliche Aktivierungscode, den Sie in der Vergangenheit von Amts wegen zugestellt bekommen haben, bereits abgelaufen. In diesem Fall müssen Sie beim Service d’économie rurale einen neuen anfordern. Beachten Sie jedoch: Beim Erstellen eines neuen persönlichen Codes wird automatisch ebenfalls ein neuer Beratercode erstellt. Dadurch wird der alte Beratercode automatisch desaktiviert. Nehmen Sie entsprechend Rücksprache mit Ihrem Berater.
Anfragen für neue persönliche Codes können Sie per E-Mail an token@ser.etat.lu senden.
Sie erhalten dann per Post einen Zugangscode. Dieser Inhaberzugangscode muss in Ihrem beruflichen Bereich gespeichert werden, um Zugriff auf die zertifizierten Unternehmensdaten zu erhalten. Den Code geben Sie im Tab „Meine beruflichen Daten“ in der Rubrik „Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Weinbau“ ein.
Weitere Hinweise wie Sie Ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu einrichten und zertifizieren, finden Sie in den reichlichen Hilfestellungen von Guichet.lu, sowie im Benutzerhandbuch Elektronischer Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung.
Sie können sich auch die Hilfeseite über die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs ansehen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen die Beihilfe online über MyGuichet.lu in Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich beantragen.
Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe ist per Ministerialverordnung festgelegt.
Die Beihilfe wird an die Beratungsorganisation gezahlt.
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