Beratung

Antrag auf Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen

Aktive Landwirte, Winzer, Obst- und Gemüsebauern sowie Imker können seit dem 2ten Januar 2025 einen Zuschuss beantragen, wenn sie auf eine landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung zurückgreifen.

Für Beratungsdienstleistungen, die darauf abzielen, Landwirten, Winzern, Obst- und Gemüsebauern oder Imkern dabei zu helfen, die verschiedenen Herausforderungen und Veränderungen hin zu nachhaltigeren Produktionssystemen besser zu bewältigen, kann eine Beihilfe gewährt werden.

Um in den Genuss dieser Beihilfe zu gelangen, muss online über MyGuichet.lu ein Zuschuss beantragt werden.

Nach erbrachter Beratungsdienstleistung wird die Beihilfe an die vom Landwirtschaftsministerium anerkannte Beratungsorganisation ausgezahlt.

Betroffene Personen

  • Aktive Landwirte, Winzer, Obst- & Gemüsebauern;
  • Imker oder
  • sonstige Personen, die eine Betriebsnummer nachweisen können und eine Mindestfläche bewirtschaften von:
    • 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche;
    • 50 Ar Baumschule;
    • 30 Ar Obstplantage;
    • 25 Ar Gemüseanbaufläche; oder
    • 10 Ar Weinanbaugebiet.

Der Katalog der ab 2025 geförderten Beratungsmodule ist in der Ministerialverordnung vom 26ten November 2024 festgelegt.

Voraussetzungen

Über eine LuxTrust-Identität verfügen

Die LuxTrust-Identität (SmartCard oder LuxTrust Mobile-App) garantiert einen sicheren Zugang zu Onlinediensten und ermöglicht es, Transaktionen durchzuführen oder sogar Dokumente elektronisch zu signieren.

Personen, die noch nicht über eine Luxtrust-Identität verfügen, können ein LuxTrust-Produkt über die Internetseite luxtrust.com bestellen.

Erstellung eines beruflichen Bereichs auf Guichet.lu

Um den Zuschuss zu beantragen, muss der Antragsteller über einen beruflichen Bereich auf Guichet.lu verfügen.

Zertifizierung des beruflichen Bereichs

Der berufliche Bereich muss vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zertifiziert werden.

Falls der berufliche Bereich bereits für andere Vorgänge im Bereich Landwirtschaft oder Weinbau (z. B. Flächenantrag) zertifiziert wurde, bleibt die Zertifizierung für die Beantragung des Zuschusses gültig.

Sollten bis jetzt Anträge durch eine Drittperson (z. B. Berater) gestellt worden sein (mit Hilfe des zugestellten Beratercodes), so ist der persönliche Aktivierungscode, der in der Vergangenheit von Amts wegen zugestellt worden ist, bereits abgelaufen. In diesem Fall muss beim Service d’économie rurale ein neuer angefordert werden. Zu beachten ist jedoch: Beim Erstellen eines neuen persönlichen Codes wird automatisch ebenfalls ein neuer Beratercode erstellt. Dadurch wird der alte Beratercode automatisch desaktiviert. Man muss dementsprechend Rücksprache mit seinem Berater nehmen.

Anfragen für neue persönliche Codes können per E-Mail an token@ser.etat.lu gesendet werden.

Man erhält dann per Post einen Zugangscode. Dieser Inhaberzugangscode muss in dem beruflichen Bereich gespeichert werden, um Zugriff auf die zertifizierten Unternehmensdaten zu erhalten. Den Code gibt man im Tab „Meine beruflichen Daten“ in der Rubrik „Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Weinbau“ ein.

Weitere Hinweise, wie man seinen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu einrichten und zertifizieren kann, findet man in den reichlichen Hilfestellungen von Guichet.lu, sowie im Benutzerhandbuch Elektronischer Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung.

Des Weiteren gibt es Informationen auf der Hilfeseite über die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die Beihilfe muss online über MyGuichet.lu im zertifizierten beruflichen Bereich beantragt werden.

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Höhe der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe ist per Ministerialverordnung festgelegt.

Die Beihilfe wird an die Beratungsorganisation gezahlt.

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