Beratung und Weiterbildung im Rahmen der Dorfentwicklung

Ziel der Beihilfe

Ziel ist es, die berufliche Qualifikation der lokalen Akteure zu verbessern sowie das sozioökonomische Gefüge zu stärken und die ländliche Identität in den Dörfern zu festigen.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

  • Dienstleister für Beratung und Weiterbildung im Rahmen der Dorfentwicklung.

Förderfähige Maßnahmen

  • Kurse, Seminare, Workshops und Beratung lokaler Akteure.

Fördervoraussetzungen

  • Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte).
  • Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.
  • Die förderfähigen Projekte von Gemeinden und interkommunalen Syndikaten müssen mit lokalen, privaten und öffentlichen Akteuren ausgearbeitet werden, außer Beratungsleistungen im Rahmen der Dorfentwicklung.

Art und Höhe der Förderung

  • Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Max. Investitionsvolumen pro ländliche Gemeinde: 1.500.000 Euro für den Förderzeitraum 2023-2027.
  • Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.

Antragstellung

Antragsformular

  • Der Antrag muss vor Beginn der angebotenen Aktivitäten eingereicht werden.

Auszahlung

  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.

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