Bewahren und Aufwerten des Kultur- und Naturerbes
Ziel der Beihilfe
Ziel ist es, das kulturelle und natürliche Erbe von Dörfern und Kulturlandschaften zu erhalten und aufzuwerten.
Mittelherkunft
Nationales Budget
Zuwendungsempfänger
- Jede natürliche oder juristische Person
- Gemeinden und interkommunale Syndikate
Förderfähige Maßnahmen
- Begrünung von öffentlichen Räumen.
- Aufwertung, Schutz und Bewirtschaftung von Naturräumen, Kulturlandschaften und Einzelstrukturen, wie z. B.: Trockenmauern, Hohlwege, Weiher und Teiche.
- Erhalt und Aufwertung von Ortsrändern und Übergangsbereichen zwischen Siedlung und offener Landschaft.
- Gestaltung und Aufwertung von öffentlichen Plätzen und dörflichen Begegnungsstätten, wie z. B. Dorfplätze, Parkanlagen, Vorhöfe, Randbereiche, Rad- und Fußwegverbindungen, Spielplätze und Begegnungsinfrastrukturen.
- Erhalt und Aufwertung von bestehender ortstypischer Bausubstanz, von Denkmälern und lokalem Kulturerbe.
Fördervoraussetzungen
- Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte).
- Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.
- Die förderfähigen Projekte von Gemeinden und interkommunalen Syndikaten müssen mit lokalen, privaten und öffentlichen Akteuren ausgearbeitet werden, außer bei punktuellen Investitionsprojekten.
- Die geförderten Infrastrukturen müssen öffentlich zugänglich sein.
- Außer bei Gemeinden muss der Investor der Betreiber der Struktur sein.
- Die geschaffenen Infrastrukturen müssen die lokale Authentizität durch die Wahl und Herkunft der Materialien widerspiegeln.
Art und Höhe der Förderung
- Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben.
- Für Gebäude: max. 5.000 Euro förderfähige Investition pro m2 geschaffener Nutzfläche.
- Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Projekt: 1.000.000 Euro.
- Max. Investitionsvolumen pro ländliche Gemeinde: 1.500.000 Euro für den Förderzeitraum 2023-2027.
- Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden und die Beihilfe darf pro Leistungsempfänger in einem Zeitraum von 3 Jahren den Gesamtbetrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird durch eine Wirtschaftlichkeitsstudie festgestellt.
- Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.
Antragstellung
Antragsformular
- Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor dem Ankauf der Investitionsgüter eingereicht werden.
Auszahlung
- Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.
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