Bewahren und Aufwerten des Kultur- und Naturerbes

Ziel der Beihilfe

Ziel ist es, das kulturelle und natürliche Erbe von Dörfern und Kulturlandschaften zu erhalten und aufzuwerten.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

  • Jede natürliche oder juristische Person
  • Gemeinden und interkommunale Syndikate

Förderfähige Maßnahmen

  • Begrünung von öffentlichen Räumen.
  • Aufwertung, Schutz und Bewirtschaftung von Naturräumen, Kulturlandschaften und Einzelstrukturen, wie z. B.: Trockenmauern, Hohlwege, Weiher und Teiche.
  • Erhalt und Aufwertung von Ortsrändern und Übergangsbereichen zwischen Siedlung und offener Landschaft.
  • Gestaltung und Aufwertung von öffentlichen Plätzen und dörflichen Begegnungsstätten, wie z. B. Dorfplätze, Parkanlagen, Vorhöfe, Randbereiche, Rad- und Fußwegverbindungen, Spielplätze und Begegnungsinfrastrukturen.
  • Erhalt und Aufwertung von bestehender ortstypischer Bausubstanz, von Denkmälern und lokalem Kulturerbe.

Fördervoraussetzungen

  • Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte).
  • Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.
  • Die förderfähigen Projekte von Gemeinden und interkommunalen Syndikaten müssen mit lokalen, privaten und öffentlichen Akteuren ausgearbeitet werden, außer bei punktuellen Investitionsprojekten.
  • Die geförderten Infrastrukturen müssen öffentlich zugänglich sein.
  • Außer bei Gemeinden muss der Investor der Betreiber der Struktur sein.
  • Die geschaffenen Infrastrukturen müssen die lokale Authentizität durch die Wahl und Herkunft der Materialien widerspiegeln.
  • Die geförderten Projekte müssen nach Auszahlungsbescheid eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben, ansonsten müssen die Fördergelder zeitanteilig zurückerstattet werden.

Art und Höhe der Förderung

  • Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Für Gebäude: max. 5.000 Euro förderfähige Investition pro m2 geschaffener Nutzfläche.
  • Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Projekt: 1.000.000 Euro.
  • Max. Investitionsvolumen pro ländliche Gemeinde: 1.500.000 Euro für den Förderzeitraum 2023-2027.
  • Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden und die Beihilfe darf pro Leistungsempfänger in einem Zeitraum von 3 Jahren den Gesamtbetrag von 300.000 Euro nicht überschreiten. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird durch eine Wirtschaftlichkeitsstudie festgestellt.
  • Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.

Antragstellung

Antragsformular

  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor dem Ankauf der Investitionsgüter eingereicht werden.

Auszahlung

  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von 3 Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.

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