Bürgerbeteiligungsprojekte

Ziel der Beihilfe

Ziel ist es die Bevölkerung bei der Ausarbeitung von kommunalen Projekten im Rahmen eines partizipativen Prozesses miteinzubeziehen. Dadurch wird das lokal verankerte Wissen der Einwohner für das Projekt mobilisiert.

Auf diese Weise kann die lokale Bevölkerung ihr Lebensumfeld aktiv mitgestalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit erfolgreiche Projekte im In- und Ausland zu besichtigen und aus bereits gesammelten Erfahrungen zu lernen.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

  • Gemeinden

Förderfähige Maßnahmen

  • Organisation eines partizipativen Prozesses unter Einbeziehung lokaler Akteure und Bürger.
  • Besichtigung von bestehenden Vorzeigeprojekten.

Fördervoraussetzungen

  • Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte).
  • Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.

Art und Höhe der Förderung

  • Max. 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Max. Investitionsvolumen pro ländliche Gemeinde: 40.000 Euro für den Förderzeitraum 2023-2027.
  • Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.

Antragstellung

Antragsformular

  • Der Antrag muss vor Beginn des Bürgerbeteiligungsprojekts eingereicht werden.

Auszahlung

  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.

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