Schaffung pädagogischer Empfangsstrukturen durch Landwirte und Kleinstunternehmen
Ziel der Beihilfe
Unterstützung aktiver Landwirte und Kleinstunternehmen in den Bereichen des lokalen Handwerks- und Kunstgewerbes, bei der Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten mit dem Ziel zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen.
Mittelherkunft
Nationales Budget
Zuwendungsempfänger
- Aktive Landwirte
- Kleinstunternehmen aus den Bereichen des lokalen Handwerks- und Kunstgewerbe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme, die 2.000.000 Euro nicht überschreiten.
Förderfähige Maßnahmen
- Pädagogische Empfangsinfrastrukturen und Aktivitäten auf Bauernhöfen oder in Handwerksbetrieben.
Fördervoraussetzungen
- Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte), außer für Projekte aktiver Landwirte, die in allen Gemeinden förderfähig sind.
- Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.
- Die geförderten Infrastrukturen müssen öffentlich zugänglich sein.
- Der Investor muss der Betreiber der Struktur sein.
- Die geschaffenen Infrastrukturen müssen die lokale Authentizität durch die Wahl und Herkunft der Materialien widerspiegeln.
- Die geförderten Projekte müssen nach Auszahlungsbescheid eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben, ansonsten müssen die Fördergelder zeitanteilig zurückerstattet werden.
Art und Höhe der Förderung
- Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben.
- Für Gebäude: max. 5.000 Euro förderfähige Investition pro m2 geschaffener Nutzfläche.
- Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Projekt: 1.000.000 Euro.
- Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden und die Beihilfe darf pro Leistungsempfänger in einem Zeitraum von 3 Jahren den Gesamtbetrag von 300.000 Euro nicht überschreiten. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird durch eine Wirtschaftlichkeitsstudie festgestellt.
- Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.
Antragstellung
Antragsformular
- Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor dem Ankauf der Investitionsgüter eingereicht werden.
Auszahlung
- Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von 3 Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.
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