Schaffung pädagogischer Empfangsstrukturen durch Landwirte und Kleinstunternehmen

Ziel der Beihilfe

Unterstützung aktiver Landwirte und Kleinstunternehmen in den Bereichen des lokalen Handwerks- und Kunstgewerbes, bei der Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten mit dem Ziel zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

  • Aktive Landwirte
  • Kleinstunternehmen aus den Bereichen des lokalen Handwerks- und Kunstgewerbe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme, die 2.000.000 Euro nicht überschreiten.

Förderfähige Maßnahmen

  • Pädagogische Empfangsinfrastrukturen und Aktivitäten auf Bauernhöfen oder in Handwerksbetrieben.

Fördervoraussetzungen

  • Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte), außer für Projekte aktiver Landwirte, die in allen Gemeinden förderfähig sind.
  • Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.
  • Die geförderten Infrastrukturen müssen öffentlich zugänglich sein.
  • Der Investor muss der Betreiber der Struktur sein.
  • Die geschaffenen Infrastrukturen müssen die lokale Authentizität durch die Wahl und Herkunft der Materialien widerspiegeln.

Art und Höhe der Förderung

  • Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Für Gebäude: max. 5.000 Euro förderfähige Investition pro m2 geschaffener Nutzfläche.
  • Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Projekt: 1.000.000 Euro.
  • Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden und die Beihilfe darf pro Leistungsempfänger in einem Zeitraum von 3 Jahren den Gesamtbetrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird durch eine Wirtschaftlichkeitsstudie festgestellt.
  • Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.

Antragstellung

Antragsformular

  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor dem Ankauf der Investitionsgüter eingereicht werden.

Auszahlung

  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.

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