Nachhaltige sozioökonomische Aktivitäten und Vermarktung regionaler Produkte

Ziel der Beihilfe

Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und Strukturen zur Förderung von nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten in den Dörfern und zur Vermarktung von regionalen Erzeugnissen.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

  • Jede natürliche oder juristische Person
  • Gemeinden und interkommunale Syndikate

Förderfähige Maßnahmen

  • Schaffung von nachhaltigen sozioökonomischen Aktivitäten:
    • Innovative Initiativen, die zur Diversifizierung der nachhaltigen, sozialen und solidarischen Wirtschaft beitragen,
    • Strukturen in denen sich neue Unternehmen in der Startphase ansiedeln können,
    • Einrichtung von Empfangs- und Begleitstrukturen für neue Unternehmen,
    • Einrichtung von Co-Working Spaces.
  • Überdachte Markthallen mit Platz für mindestens 5 Händler.
  • Verkaufsstellen für Lebensmittel oder handwerkliche Produkte, wobei mindestens 30 Prozent der zum Verkauf angebotenen Produkte aus der Region stammen müssen.

Fördervoraussetzungen

  • Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte), außer für Projekte aktiver Landwirte, die in allen Gemeinden förderfähig sind.
  • Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.
  • Die förderfähigen Projekte von Gemeinden und interkommunalen Syndikaten müssen mit lokalen, privaten und öffentlichen Akteuren ausgearbeitet werden.
  • Die geförderten Infrastrukturen müssen öffentlich zugänglich sein.
  • Außer bei Gemeinden muss der Investor der Betreiber der Struktur sein.
  • Die geschaffenen Infrastrukturen müssen die lokale Authentizität durch die Wahl und Herkunft der Materialien widerspiegeln.

Art und Höhe der Förderung

  • Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Für Gebäude: max. 5.000 Euro förderfähige Investition pro m2 geschaffener Nutzfläche.
  • Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Projekt: 1.000.000 Euro.
  • Max. Investitionsvolumen pro ländliche Gemeinde: 1.500.000 Euro für den Förderzeitraum 2023-2027.
  • Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden und die Beihilfe darf pro Leistungsempfänger in einem Zeitraum von 3 Jahren den Gesamtbetrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird durch eine Wirtschaftlichkeitsstudie festgestellt.
  • Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.

Antragstellung

Antragsformular

  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor dem Ankauf der Investitionsgüter eingereicht werden.

Auszahlung

  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.

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