Beihilfe zur Entwicklung von Kleinstunternehmen

Ziel der Beihilfe

Unterstützung von Kleinstunternehmen in der Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die entweder direkt oder indirekt vermarktet werden unter Beteiligung von maximal zwei Zwischenhändlern. Die Tätigkeit muss gewinnorientiert ausgelegt sein.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

Kleinstunternehmen, welche weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme 2 Mio. Euro nicht überschreiten.

Förderfähige Maßnahmen

  • Beihilfe für Beratungskosten zur Erstellung eines Betriebsplans;
  • Kapitalhilfe zur Umsetzung des Betriebsplans.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss zur Erstattung der Beratungskosten einen Betriebsplan vorlegen.

Beratungskosten, die vor dem Eingangsdatum der Antragstellung entstanden sind, sind förderfähig, sofern die entsprechenden Rechnungen ab dem 1. Januar 2023 datiert sind.

Der Antrag für die Kapitalhilfe muss vor der Umsetzung des Betriebsplans eingereicht werden.

Der Betriebsplan muss ministeriell bewilligt werden. Die Zustimmung ermöglicht den Zugang zur Kapitalhilfe.

Mit der Umsetzung des Betriebsplans muss innerhalb von neun Monaten ab dem Zeitpunkt des Beihilfebescheids begonnen werden.

Art und Höhe der Förderung

Beihilfen für Beratungskosten werden zu 100 % erstattet bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro. Es werden nur Kosten ab dem 01.01.2023 berücksichtigt.

Die Kapitalhilfe in Höhe von 12.000 Euro wird in 2 Teilbeträgen ausbezahlt.

Der erste Teilbetrag in Höhe von 8.000 Euro nach Bewilligung des Betriebsplans.

Der zweite Teilbetrag in Höhe von 4.000 Euro nach der Umsetzung des Betriebsplans

Antragstellung

Antragsformular

Auszahlung

 

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